Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei

09.02.2023 - Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat in der Sitzung am 8. Dezember 2022 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei (Abschnitt G) mit Wirkung vom 1. Januar 2023 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2023 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenfischer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2023 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefischerei beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 31. Januar 2023 unter dem Aktenzeichen 415-10502#00023#0001.

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