Neuer Gefahrtarif für die Unternehmen der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom

26.10.2023 - Zum 1. Januar 2024 gilt für die Mitgliedsbetriebe der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom ein neuer Gefahrtarif zur Berechnung der Beiträge. Der derzeitige Gefahrtarif wird zum 31. Dezember 2023 turnusgemäß auslaufen.

Die Gefahrklassen wurden neu angepasst. Grund dafür ist, dass sich im Beobachtungszeitraum 2016 bis 2021 die Belastungsziffern für jeden Gewerbszweig geändert haben. Die Belastungsziffern ergeben sich aus dem Verhältnis der Entschädigungsleistungen – also aller Leistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Beobachtungszeitraum erstmals gemeldet wurden – zu den Arbeitsentgelten.

Die Gefahrtarifstelle 1 gliedert sich zukünftig in 5 Beobachtungsgewerbszweige. Unternehmen, die zur Gefahrtarifstelle 1 veranlagt sind, müssen die zur Beitragsberechnung nachzuweisende Entgelte auf Beobachtungsgewerbszweige aufteilen. Die neuen Gefahrtarifstellen sind deshalb ab 2024 dreistellig (Gefahrtarifstelle zzgl. Beobachtungsgewerbszweig).

Der neue Gefahrtarif für die ehemalige Unfallkasse Post und Telekom wurde am 17. Mai 2023 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen und am 20. Juni 2023 vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt.

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