Satzung - 10. Nachtrag

22.12.2023 - Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 21. Dezember 2023 den 10. Nachtrag zur Satzung der BG Verkehr genehmigt (Aktenzeichen: 415-10502#00012#0003).

Der Nachtrag wurde von der Vertreterversammlung der BG Verkehr am 7. Dezember 2023 beschlossen.

Änderung des Höchst-Jahresarbeitsverdienstes

Der Höchstbetrag des Jahresarbeitsverdienstes beträgt ab dem 1. Januar 2024 96.000 Euro statt bisher 84.000 Euro. Als Jahresarbeitsverdienst gilt das Einkommen, das der oder die Versicherte in den letzten zwölf Kalendermonaten vor einem Versicherungsfall erzielt hat. Danach werden die Geldleistungen, z. B. die Rente nach einem Arbeitsunfall, berechnet.

Grund für die Anhebung sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024, die in der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgegeben werden.

Auflösung der Sparte "Post, Postbank, Telekom"

Die Sparte "Post, Postbank, Telekom", als organisatorische Untergliederung der BG Verkehr, wird zum 1. Januar 2024 satzungsgemäß aufgelöst. Die Übergangsregelungen zur Sparte in den §§ 81 bis 91 sowie die Regelung in § 97 zur Spartengeschäftsführung entfallen somit.

Die Spartenversammlung und der Spartenbeirat endeten bereits mit Ablauf der 12. Sozialwahlperiode. Der Hauptausschuss der BG Verkehr hatte am 31. Januar 2023 beschlossen, dass beide Ausschüsse in der 13. Sozialwahlperiode für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 nicht mehr konstituiert werden.

Die Übergangsregelungen über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung bleiben bestehen, da ein gesonderter Gefahrtarif für den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Sparte bis zum 31. Dezember 2027 beschlossen wurde.

Der Nachtrag tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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