Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei

03.06.2026 - Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat in der Sitzung am 11. Dezember 2025 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei (Abschnitt G) mit Wirkung vom 1. Januar 2026 neu beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2026 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenfischer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2026 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefischerei beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 4. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 415-10502#00023#0012.

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