Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei

08.05.2025 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat in der Sitzung am 5. Dezember 2024 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A, L und G) mit Wirkung vom 1. Januar 2025 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2025 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 15. April 2025 unter dem Aktenzeichen 415 –10502#00023#0009.

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