Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei

03.06.2026 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat in der Sitzung am 11. Dezember 2025 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A, L und G) mit Wirkung vom 1. Januar 2026 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2026 die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner sowie die ab 1. Januar 2026 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 18. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 415 –10502#00023#0011.

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