Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
15.12.2025 - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16.10.2025 die Inkraftsetzung der neuen Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) zum ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats genehmigt.
Die Vorschrift wurde am 28. Mai 2025 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 1. Januar 2011 in der Fassung vom 1. Februar 2012 für Unternehmen der BG Verkehr und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 1. Januar 2012 für die Unternehmen der bisherigen UKPT.
Die Genehmigung erfolgte unter dem Aktenzeichen 36050-8.
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
DGUV Regel 100-002 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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