Neue Unfallverhütungsvorschrift "Binnenschifffahrt - Binnenschiffe und schwimmende Geräte"
02.11.2026 - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 27. Juli 2026 die Inkraftsetzung der neuen Unfallverhütungsvorschrift "Binnenschifffahrt - Binnenschiffe und schwimmende Geräte" (DGUV Vorschrift 60) zum ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats genehmigt. Gleichzeitig treten die alte DGUV Vorschrift 60 sowie weitere Vorschriften außer Kraft.
Die neue DGUV Vorschrift 60 wurde am 13. Mai 2026 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen. Sie tritt am 1. Dezember 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung der Unfallverhütungsvorschrift "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" vom 1. Oktober 1986 in der Fassung vom 1. November 1999, welche, neben den Unfallverhütungsvorschriften
- "Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und Schwimmenden Geräten" (DGUV Vorschrift 62) vom 1. April 1972 in der Fassung vom 1. Januar 1993,
- "Schwimmende Geräte" (DGUV Vorschrift 64) vom 1. Oktober 1970 in der Fassung vom 1. Januar 1997,
- "Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen" (DGUV Vorschrift 65) vom 1. April 1992 in der Fassung vom 1. Januar 1997 sowie
- "Lade- und Löscharbeiten" vom 1. Juli 1948 in der aktualisierten Fassung 2010,
gleichzeitig außer Kraft gesetzt wird.
Die Genehmigung erfolgte unter dem Aktenzeichen IIIb1-34551-8.
Artikelaktionen
