Regel an technische Entwicklung angepasst

Die Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet sich an alle Unternehmen, die Fahrzeuge instand halten. Grund für die umfassende Überarbeitung sind die zahlreichen Neuerungen und Entwicklungen im Bereich der Fahrzeugtechnik.

Für alle Bereiche des Fachgebietes Fahrzeuginstandhaltung spiegelt die DGUV Regel 109-009 den anerkannten Stand der Technik wider. Sie beschreibt ausführlich konkrete Präventionsmaßnahmen für spezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Fahrzeuginstandhaltung.

Die Publikation gilt für die Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen genauso wie für deren Änderung und Ergänzung, Restaurierung und Demontage. Außerdem gilt sie für die Auswahl der dafür benutzten Anlagen und Einrichtungen sowie für die Bereitstellung und Verwendung dieser Anlagen.

Zu den wesentlichen Änderungen und Ergänzungen zählen:

  • neue, themenorientierte Struktur und Glossar
  • Instandhaltung an Fahrzeugen mit neuen Antriebstechniken (elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Gasantrieben)
  • Instandhaltung von Leichtbau-Fahrzeugen (Bauteile aus hochfesten Stählen sowie Kohlefasern)
  • Instandhaltung an Sicherheits- und Komfortsystemen wie beispielsweise Fahrassistenzsystemen
  • Umgang mit Unfallfahrzeugen, die mit alternativen Antrieben (Elektro- oder Gasantriebe) ausgestattet sind
  • Schutzmaßnahmen bei Reinigungsarbeiten mit Ozon und Trockeneis

Zur DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" in der Publikationsdatenbank der DGUV.

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