Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten

Einen Überblick über die Regelungen rund um die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen sowie an Arbeitsplätzen gibt die Informationsschrift FBVW-202 der DGUV.

Wenn die allgemeine Beleuchtung ausfällt, hilft die Sicherheitsbeleuchtung beim gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte. Auch direkt am Arbeitsplatz vermeidet eine solche Beleuchtung gefährliche Situationen. Die Beschäftigten säßen ansonsten schlagartig im Dunkeln. Und dann wird es gefährlich, wenn beispielsweise Maschinen mit beweglichen Teilen nachlaufen oder bei der Arbeit heiße, ätzende oder andere gefährliche Stoffe genutzt werden sind, die bei plötzlicher Dunkelheit nicht mehr zu sehen wären.

Wann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist und welche Anforderungen für diese Beleuchtung gelten, steht in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Wer nach der Neufassung der ASR nach Informationen rund um die Sicherheitsbeleuchtung sucht, findet diese nun in den ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sowie der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“. Zuvor waren diese Themen in der jetzt aufgehobenen ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ zu finden.

Die Fachbereich Aktuell gibt einen Überblick über die in den ASR enthaltenen Informationen, insbesondere zu den Anforderungen und der Kennzeichnung der Sicherheitsbeleuchtung. Sie berücksichtigt dabei auch die Änderungen und Anpassungen der neugefassten ASR.

Zum Download der Fachbereich Aktuell FBVW-202: Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten.

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