BG Verkehr empfiehlt: Betriebliche Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 aufrechterhalten

31.03.2022 - Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird den deutschen Unternehmen mehr Eigenverantwortung für den betrieblichen Infektionsschutz auferlegt. Die BG Verkehr empfiehlt in diesem Zusammenhang angesichts hoher Infektionszahlen weiterhin umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen COVID-19.

Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) warnt ihre mehr als 200.000 Mitgliedsbetriebe angesichts der unverändert hohen Infektionszahlen davor, ihre bewährten Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 zu stark zu lockern. Sie erweist auf die jüngsten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, müssen demnach weiterhin Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit getroffen werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, gegebenenfalls anzupassen und umzusetzen.

Bundesweite 3G-Regel in Betrieben entfällt

Als Basisschutzmaßnahmen werden in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Abstandsregeln (mind. 1,50 Meter), das Angebot von Homeoffice, Kontaktreduzierung, infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen, Maskenpflicht und regelmäßige betriebliche Testangebote genannt. Als verbindliche gesetzliche Regelung bleibt die Maskenpflicht im Luftverkehr, Personenfernverkehr und – zeitlich begrenzt – dem ÖPNV. Keine Rechtsgrundlage gibt es dagegen für die 3G-Regel für Beschäftigte. Unabhängig von ihrem Impfstatus haben somit alle Beschäftigten wieder Zutritt zum Arbeitsplatz. Ausnahmen sind lediglich durch Landesverordnungen an sogenannten Hotspots möglich.

Erhebliches Risiko durch zu frühe oder zu starke Lockerung

„Betriebe, die ihre Schutzmaßnahmen zu früh oder zu stark lockern, riskieren ein hohes Infektionsgeschehen und zahlreiche Personalausfälle. Dies bedeutet auch wirtschaftlich ein erhebliches Risiko“, sagt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr. Die BG Verkehr weist auch darauf hin, dass zukünftig betriebsspezifisch und auch regional unterschiedliche Anforderungen an die Schutzmaßnahmen gestellt werden können. Überregional tätige Unternehmen, beispielsweise im Güterkraftverkehr, sollten deshalb weiter einheitlich strikte Maßnahmen treffen, um ihre Dienstleistungen ungehindert erbringen zu können.

BG Verkehr passt Coronahinweise an die neue Rechtslage an

Die BG Verkehr hat mittlerweile den allgemeinen Teil ihrer Regeln und Hinweise zum Coronavirus an die neue Rechtslage angepasst, die Aktualisierung der branchenspezifischen Fragen und Hinweise folgt in Kürze.

Wichtige Anhaltspunkte für Schutzmaßnahmen sowie Hintergrundinformationen finden Sie hier.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,6 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

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