Besonderheiten im Reisebus

Mit den Besonderheiten beim Fahren eines Reisebusses muss der Fahrer vertraut sein, um seine Arbeit sicher durchführen zu können.

Fahrerruheraum

Für die Gestaltung von Ruheräumen sind die „Richtlinien für Liegeplätze in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen“ (DGUV Regel 114-006) maßgebend. Die dort beschriebenen Vorgaben sind zu beachten. Ruheräume, die nicht den Anforderungen der o.g. DGUV Regel entsprechen, müssen mit einem Aufenthaltsverbot gekennzeichnet werden. Der Ruheraum darf im stehenden Fahrzeug nur benutzt werden, wenn er mit einer Heizungs- und Lüftungsanlage ausgestattet ist. Die Bedeutung des Ruheraumes als Ort der Erholung für das Fahrpersonal hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Häufig werden Ruheräume als Gepäckraum zweckentfremdet, Ein- und Ausstiege durch Gegenstände verstellt oder auch vollkommen ungeeignete Räume als Ruheraum präsentiert. Schon aus eigenem Interesse sollte sich das Fahrpersonal mit solchen Lösungen nicht arrangieren.

Service im Reisebus

Reiseleiterin bereitet Kaffee im Reisebus zu

Bei vielen Busreisen wird ein Service im Fahrzeug angeboten. Es wird Kaffee serviert, am Platz eine Frage beantwortet oder im Gang stehend eine Ansage gemacht. Bei all diesen Tätigkeiten bewegt sich die Begleitperson ungesichert im fahrenden Bus. Bei einer Vollbremsung oder einem Verkehrsunfall hat sie keine Chance, sich festzuhalten oder abzustützen. Deshalb sollte sich auch die Begleitperson nur kurzzeitig ungesichert im fahrenden Bus bewegen.

Eine Alternative zum Service im rollenden Bus sind Servicepausen. Häufiger mal eine kurze Pause zu machen, ist für das Fahrpersonal und die Fahrgäste entspannend. Die Omnibusfahrerinnen und -fahrer schätzen zudem die Entlastung der Bordtoilette. Während der Pause kann der Service abgewickelt werden. Neben dem richtigen Timing des Serviceangebots ist eine sicherheitsgerechte Buseinrichtung besonders wichtig. Denn ein Bus, in dem Mahlzeiten und Getränke serviert werden sollen, muss auch dafür ausgerüstet sein. Dies gilt umso mehr, da auf engstem Raum gearbeitet wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Bordküche. Neben einzelnen Detaillösungen ist eine übergreifende Betrachtung sinnvoll. Viele Probleme lassen sich am besten lösen, wenn die Gestaltung des „Servicearbeitsplatzes“ als Gesamtkonzept geplant wird, wobei Bordküche, Vorratsräume und Gang eine Einheit bilden sollen. Bei der Anordnung der einzelnen Bestandteile sollten typische Abläufe bedacht und kurze Wege angestrebt werden. Werden Vorräte beispielsweise in der Fahrerschlafkabine gelagert, so sind Hebevorgänge wegen der dortigen Raumverhältnisse sehr belastend. Wer hier etwas ein- oder ausladen möchte, kann nur stark gebückt arbeiten und steht dabei in der Regel noch auf der steilen Treppe. Die Schlafkabine ist daher als Vorratslager ungeeignet.

Durchsagen im Reisebus

Für Durchsagen im Reisebus werden am Reisebegleiterplatz in der Regel kabelgebundene Mikrofone eingesetzt. Diese bergen im Vergleich zum Schwanenhalsmikrofonen ein deutlich geringeres Verletzungsrisiko. Häufig sind zusätzlich festinstallierte Mikrofone am Fahrerarbeitsplatz vorhanden. Diese Mikrofone sind mittlerweile mit einer flexibleren Aufhängung ausgerüstet, auch der Mikrofonkopf ist wesentlich kleiner als früher. Die klassischen Zahnverletzungen nach einer Vollbremsung sind selten geworden. Für die Reiseleiterin bzw. den Reiseleiter steht häufig ein weiteres kabelgebundenes Mikrofon im Bereich des Reiseleiterplatzes zur Verfügung. Im Sinne der Verkehrssicherheit sollte dieses Mikrofon vom Fahrpersonal während der Fahrt nicht genutzt werden.

Wer meint, den Service könnten die Fahrerinnen bzw. der Fahrer doch nebenbei mit erledigen, der unterschätzt, wie viel Arbeit damit verbunden ist, für das leibliche Wohl und die Unterhaltung der Fahrgäste zu sorgen. Das Fahrpersonal muss sich auf seine Fahrtätigkeit konzentrieren, und die Pausen dienen seiner Erholung. Insbesondere die gleichzeitige Fahr- und Reiseleitertätigkeit stellt eine nicht zumutbare Doppelbelastung dar.

Hecklastenträger und Skikoffer

Wo es das Gewicht erlaubt, werden sperrige Gegenstände, wie z. B. Fahrräder, oft auch auf Hecklastenträgern oder Sportgeräte in Skiboxen mitgeführt. Diese dürfen nur analog der Herstellervorgabe (Betriebsanleitung) verwendet werden. Beispielsweise darf ein Skikoffer als Fahrzeugteil zur Beförderung von Sportgeräten nicht mit anderen Gegenständen beladen werden. Die entsprechenden Halterungen sind auch nur für die Gewichtsangaben des Herstellers ausgelegt.

Das Fahrpersonal muss außerdem auf die Zuladung, das sichere Anbringen und auch auf das Sichern der Ladung achten. Das Kennzeichen sowie die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt werden. Darüber hinaus darf die zulässige Gesamtlänge des Fahrzeuges auch mit dem Anbaugerät nicht überschritten werden.

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