Nach der Fahrt

Feierabend bei Ankunft auf dem Betriebshof? Das ist nicht ganz der Fall. In der Regel hat das Fahrpersonal auch nach der Fahrt noch wichtige Aufgaben zu erledigen.

Abstellen des Omnibusses

Nach der Fahrt darf das Fahrzeug erst verlassen werden, nachdem es gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert worden ist. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

Auf ebenem Gelände:

  • Betätigen der Feststellbremse und
  • Einlegen des kleinsten Ganges bei maschinell angetriebenen Fahrzeugen (soweit möglich, Betriebsanweisung des Fahrzeugs beachten) oder Einlegen der Parksperre bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe

Auf unebenem Gelände oder im Gefälle:

  • Betätigen der Feststellbremse und
  • Einlegen des kleinsten gegenläufigen Ganges (soweit möglich, Betriebsanweisung des Fahrzeugs beachten)
    oder Einlegen der Parksperre bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe und
  • Benutzen der Unterlegkeile

Fahrzeuge dürfen immer nur mit eingelegter Feststellbremse abgestellt werden. Wer das nicht beachtet, riskiert, dass durch das plötzliche Wegrollen schwere Unfälle verursacht werden – so können die Fahrzeuge Fahrerinnen und Fahrer überrollen oder gegen Mauern, Tore, Bordsteine oder andere Fahrzeuge drücken. Diese Unfälle können sich sowohl auf dem Betriebshof als auch auf der Strecke bzw. an Haltestellen ereignen. Unter Einflussnahme der BG Verkehr haben die Hersteller reagiert: In modernen Bussen ertönt ein akustisches und optisches Signal, wenn der Zündschlüssel bei nicht betätigter Feststellbremse abgezogen wird. Einige Bushersteller rüsten die Türen zum Fahrerarbeitsplatz mit einem Kontaktschalter aus. Dieser erzeugt einen Warnton, wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer den Fahrerarbeitsplatz verlässt und der Zündschlüssel noch steckt.

Haltestellenbremse

Die Haltestellenbremse ist keine Feststellbremse und bietet beim Abstellen keine ausreichende Sicherheit gegen Wegrollen des Busses. Sehr alte Busse sind noch mit Haltestellenbremsen ausgerüstet, die schon beim alleinigen Schließen der Tür automatisch löst. Mittlerweile ist es, auch auf Drängen der BG Verkehr, zum Standard geworden, dass sich die Haltestellenbremse erst löst, wenn die Tür geschlossen ist und das Gaspedal betätigt wird. Diesen Unterschied muss das Fahrpersonal kennen, insbesondere, wenn im Betrieb sehr alte Busse als Reservefahrzeuge vorgehalten werden. Haltestellenbremsen können sich übrigens auch lösen, wenn die Stromversorgung am Fahrzeug getrennt wird!

Dennoch gilt: Busse immer mit eingelegter Feststellbremse abstellen! Nie mit Haltestellenbremse!

Mängel erfassen und weitergeben

Busfahrer füllt Checkliste aus

Bei vorhandenen Mängeln müssen die entsprechenden Personen (Fuhrparkleitung, Werkstatt, ggf. Fahrpersonalablösung) informiert werden. Ein Austausch über den Fahrzeugzustand und eventuell nötige Verbesserungen und Reparaturen fällt leichter, wenn ein entsprechender Informationsfluss betrieblich geregelt ist. Meldezettel, Mängelberichte, feste Ansprechpartner in der Werkstatt erleichtern dies und schaffen Sicherheit. Besprechungen des Fahrpersonals sind ebenfalls ein wichtiges Forum zum Austausch von Informationen.

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