Arbeitsmedizinische Vorsorge und Seediensttauglichkeit

Seefahrendes Personal unterliegt in einem regelmäßigen Rhythmus einer Seediensttauglichkeitsuntersuchung, mit der die Borverwendungsfähigkeit festgestellt wird. Unterliegt seefahrendes Personal zusätzlich noch der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge oder sind sie davon befreit?

Gespräch zwischen Arzt und Patient

Zwei zentrale Vorschriften für den Schutz der Besatzungsmitglieder vor gesundheitlichen Schäden sind

  • die aus dem Verkehrsrecht stammende "Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen" (Maritime-Medizin-Verordnung - MariMedV) und
  • die aus dem Arbeitsschutzrecht kommende "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV).

Das Ziel der beiden Verordnungen ist ganz klar: Nach einem Bordeinsatz soll jedes Besatzungsmitglied gesundheitlich unbeschadet nach Hause kommen. Vom Ansatz her sind jedoch beide Verordnungen unterschiedlich.

Mit den Maßnahmen nach der ArbMedVV sollen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkannt und verhütet werden. Sie leisten damit auch einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Personen. Beispielhaft seien hier die Pflichtvorsorge in den Bereichen Lärmschwerhörigkeit bei Maschinenraumpersonal und die Pflichtvorsorge beim Tragen von schwerem Atemschutz (Pressluftatmer) in Tätigkeitsbereichen genannt, die nicht durch die Seetauglichkeitsuntersuchungen abgedeckt sind. Die Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind vollkommen unabhängig von der Seediensttauglichkeit zu betrachten und sind nicht Bestandteil der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen.

Untersuchungen nach der MariMedV führen zum Seediensttauglichkeitszeugnis und bescheinigen die körperliche und kognitive Eignung einer Person, um in bestimmten Borddienststellungen zur See fahren zu können. Die Seediensttauglichkeitsuntersuchung dient somit hauptsächlich der Eignungsfeststellung. Die Untersuchungen werden von zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen ermächtigten Ärzten vorgenommen.

Zuständig für alle Fragen rund um die Seediensttauglichkeit ist der Seeärztliche Dienst der Dienststelle für Schiffssicherheit der BG Verkehr.

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