Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung
Aufgrund der Gefährdungen, die durch natürliche UV-Strahlung hervorgerufen werden, sind auch bei der Arbeit im Freien Schutzmaßnahmen notwendig. Dabei kommt grundsätzlich das TOP-Prinzip zum Einsatz: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Vorrang haben die technischen Schutzmaßnahmen.

Schäden durch UV-Strahlung können durch Schutzmaßnahmen vermieden werden. Die Maßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip angewendet: technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Zu den technischen Maßnahmen zählen:
- Unterstellmöglichkeiten
 - Arbeitsbereiche mit Überdachungen oder Sonnensegeln
 - Fahrzeuge mit Klimaanlagen
 
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören:
- Information der Beschäftigten über die möglichen Gefahren durch UV-Strahlung und über Schutzmaßnahmen
 - Ausführung von Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen
 - zeitliche Beschränkung des Aufenthalts in der Sonne nach den Möglichkeiten der Arbeitsorganisation
 - Anpassung von Art und Umfang der Pausen an die Tageszeit
 - Ausführung von Arbeiten im Freien möglichst früh morgens oder spät nachmittags
 
Zu den personenbezogenen Maßnahmen zählen:
- Tragen von geeigneter, den Körper bedeckender Kleidung
 - Tragen von Kopfbedeckungen (mit breiter Krempe oder Nackenschutz)
 - Verwendung von UV-Schutzmitteln mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor auf den von der Kleidung nicht bedeckten Körperteilen (z. B. Gesicht, Hände)
 - Tragen von Sonnenbrillen
 
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