Änderung der Entschädigungsregelung
02.07.2025 - Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 30. Juni 2025 (Az.: 112 - 10502#00033#0002) die Änderung der Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder der Vertreterversammlung, des Vorstandes, der Organausschüsse, des Widerspruchsausschusses und des Rentenausschusses der BG Verkehr gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) in Verbindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.
Die Vertreterversammlung der BG Verkehr hat die Änderung in ihrer Sitzung am 28. Mai 2025 beschlossen.
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Artikelaktionen