Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 79
16.09.2025 - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 17. März 2025 die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Flüssiggas" (DGUV Vorschrift 79) zum ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats genehmigt.
Die Außerkraftsetzung wurde am 5. Dezember 2024 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen.
Die Genehmigung für die Außerkraftsetzung erfolgte unter dem Aktenzeichen IIIb1-34124-5.
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