Bau und Einrichtungen von Bootsvermietungen und Wassersportschulen

Bei Bootsvermietungen und Wassersportschulen gibt es je nach Größe verschiedene Sportboote, Anlegestellen (Bootsstege) sowie Gebäude und notwendige weitere Einrichtungen an Land. Den Bau und die Ausrüstung von Sportbooten regelt die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVerV).

mehrere Segelboote auf Trailern übereinander

Neben den eigentlichen Bootsstegen kann es bei den Bootsvermietungen verschiedene Einrichtungen an der Wasserkante bzw. an Land geben.

Dazu zählen z. B.:

  • Slipeinrichtungen für die Sportboote
  • Krane zum Ein- und Aussetzen der Sportboote
  • Bootswagen, Trailer und Karren
  • Tankanlagen
  • Lagerhallen
  • Werkstätten
  • Verwaltungs- und Sanitärgebäude
  • Lagerflächen im Freien

Für diese Bauten und Einrichtungen gibt es staatliche Vorschriften und Vorschriften der BG Verkehr, die zu beachten sind.

Die Anforderungen an die Arbeitsstätten regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den dazu gehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Beispielhaft sind hier Regeln für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, für Türen und Tore, für Verkehrswege, für Beleuchtung und für Fluchtwege genannt.

Bei Verwendung von Kranen ist die DGUV Vorschrift 52 Krane zu beachten. In der Vorschrift sind Bau und Ausrüstung, die Prüfungen und der Betrieb festgelegt.

Für den Bau und Einsatz von Winden an Slipeinrichtungen beachten Sie die DGUV Vorschrift 54 Winden-, Hub- und Zuggeräte in gleicher Weise.

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