Bootsvermietungen und Wassersportschulen

Bei der Vermietung von Sportbooten und bei der Ausbildung von Personen zur Erlangung der Berechtigung zum Führen von Sportbooten ergeben sich besondere Gefährdungen an Bord und an Land für die Beschäftigten.

Auf Binnengewässern wie Seen und Flüssen verleihen Bootsvermietungen Sportboote (z. B. Segelboote, Motorboote, Ruderboote, Paddelboote usw.) an Privatpersonen. Die Wassersportschulen übernehmen die Ausbildung von Privatpersonen in Theorie und Praxis auf Sportbooten.

Um dies alles sicher durchzuführen und für sichere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu sorgen, werden u. a. Bau, Ausrüstung und Betrieb durch staatliches und berufsgenossenschaftliches Recht geregelt. Durch eine Gefährdungsbeurteilung sind alle möglichen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Dazu gehören auch z. B. Festlegungen zum Verhalten der Beschäftigten. 

mehrere Segelboote auf Trailern übereinander
Bau und Einrichtungen von Bootsvermietungen und Wassersportschulen
Bei Bootsvermietungen und Wassersportschulen gibt es je nach Größe verschiedene Sportboote, Anlegestellen (Bootsstege) sowie Gebäude und notwendige weitere Einrichtungen an Land. Jeder Arbeitsbereich birgt potenziell Gefährdungen, die es zu erkennen und zu vermeiden gilt. Worauf ist bei Bau und Einrichtung von Bootsvermietungen und Wassersportschulen zu achten?
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Mann reinigt Außenwand eines Bootes mit einem Besen
Verhalten und Umgang mit Sportbooten und Arbeitsmitteln
Von der Vorbereitung der Boote über die Wartung und Reparatur bis hin zur Büroarbeit gibt es unterschiedliche Tätigkeiten, bei denen jeweils bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten und Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Wobei entstehen besondere Gefährdungen? Wann brauchen Beschäftigte persönliche Schutzausrüstung?
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