Verhalten und Umgang mit Sportbooten und Arbeitsmitteln

Das Handling von Sportbooten, die Instandhaltung, der Umgang mit Kundinnen und Kunden, der Bürobetrieb etc. sind mit unterschiedlichen Tätigkeiten und damit Gefährdungen verbunden. Von der Ertrinkungsgefahr, über den Umgang mit Flüssiggas oder Biostoffen bis hin zu übermäßiger UV-Strahlung ist an vieles zu denken und sind entsprechende Verhaltensregeln festzulegen.

Mann reinigt Außenwand eines Bootes mit einem Besen

In Bootsvermietungen fallen eine Reihe unterschiedlicher Tätigkeiten an, wie z. B.:

  • Vorbereitung mit Ausrüstung, Reinigung und Betankung der Boote
  • Übergabe/Übernahme der Boote an Mieterinnen und Mieter
  • Wartung und Reparatur der Boote
  • Aus dem Wasser nehmen (Slippen/Kranen) und Lagern der Boote
  • Betreiben der Boote mit Vorführungen und Übungen mit den Fahrschülerinnen und -schülern
  • Büroarbeit

Bei all diesen Tätigkeiten kann es zu verschiedensten Gefährdungen kommen. Das beginnt bereits beim Gang über den Steg auf das Boot. Ist der Steg oder das Deck des Bootes nass oder bestehen Stolperstellen, kann es zum Ausrutschen oder Stolpern mit einem möglichen Sturz ins Wasser kommen. Als persönliche Schutzausrüstung am Wasser benutzen Sie auf jeden Fall eine automatisch aufblasbare Rettungsweste. Achten Sie dabei immer auf Ihre Eigensicherung. Das gilt besonders beim Transport von Materialien.

An Bord von Sportbooten herrschen oftmals enge Raumverhältnisse. Ecken und scharfe Kanten sind mögliche Gefährdungen.

Beim Umgang mit Reinigungsmitteln beachten Sie die Warnhinweise auf den Behältern. In den dazugehörigen Sicherheitsdatenblättern finden Sie weitere Angaben zum Umgang damit und zur Verwendung von Schutzausrüstung. Gegebenenfalls sind neben Schutzhandschuhen auch Atemmaske oder Schutzanzug nötig. Achten sie auf eine gute Belüftung der Räumlichkeiten.

Bei der Leerung von Fäkalientanks oder beim Kontakt mit Tieren wie Mäusen, Enten oder Möwen greifen Regelungen zu Biostoffen.

Brand- und Explosionsgefährdungen treten beim Umgang mit Treibstoff (insbesondere Vergaserkraftstoff) oder bei Verwendung von Flüssiggas an Bord auf. Leckagen müssen unmittelbar beseitigt werden.

Bei Flüssiggas ist die DGUV Regel 110-006 unbedingt zu beachten. Stellen sie beim Betanken der Boote die erforderlichen Mittel zur Brandbekämpfung bereit. Selbstverständlich ist das Rauchen und offenes Feuer dabei verboten.

Gleichermaßen gilt dies beim Umgang mit anderen entzündlichen sowie gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Farben, Lösungsmitteln, Epoxidharzen usw. Hier sind wiederum die Sicherheitsdatenblätter zu beachten. Diese Gefahrstoffe sind bestimmungsgemäß zu kennzeichnen und an dem vorgeschriebenen Ort zu lagern. Denken Sie unbedingt an die zu benutzende persönliche Schutzausrüstung.

Bei Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen werden oftmals elektrische Betriebsmittel (z. B. Bohr- und Schleifmaschinen, Hebezeuge) verwendet. Überprüfen Sie vor Benutzung den Zustand und die durchgeführte Prüfung.

Dies gilt auch für alle weiteren zu prüfenden Betriebsmittel wie Krane, Flurförderzeuge, Schlepper, Slipeinrichtung und Anschlagmittel, z. B. Hebebänder.

Beim Slippen oder Kranen von Booten sowie beim Transport oder Verfahren ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Um ein Wegrutschen oder Umstürzen der Boote zu vermeiden, ist der Arbeitsvorgang intensiv zu besprechen. Es ist unbedingt auf die Weisungen des Verantwortlichen zu achten.

Beim Abstellen der Boote an Land sind nur geeignete Lagerböcke und Stützen zu verwenden. Tabu sind die immer wieder anzutreffenden Fässer als Lagerböcke.

Da ein überwiegender Teil aller Tätigkeiten im Freien durchgeführt werden, denken Sie daran, sich vor klimatischen Einflüssen, wie Hitze und Kälte, zu schützen. Nicht zu unterschätzen ist die Sonneneinstrahlung auch in unseren Breiten. Schützen Sie sich vor UV-Strahlung.

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