Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt empfiehlt Ihnen als Anwender die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen, um den Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen. Gleichzeitig kann es bei der Informationsermittlung zu den jeweiligen Stoffen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Ein weiteres Instrument, um den Überblick über alle Gefahrstoffe im Betrieb zu erlangen, stellt das Gefahrstoffverzeichnis dar.

Umgang mit dem Sicherheitsdatenblatt

kleine Behälter mit Gefahrstoffen stehen neben Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Instrument der Informationsübermittlung unter REACH und der GefStoffV innerhalb der Lieferkette. Es empfiehlt den Anwenderinnen und Anwendern die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen, um den Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen. Gleichzeit bildet es die Grundlage der Informationsgewinnung zu den einzelnen Gefahrstoffen und ist die Basis für jede Gefährdungsbeurteilung.

Als Unternehmen müssen Sie dafür sorgen, dass zu allen eingesetzten Gefahrstoffen und Zubereitungen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Diese müssen Ihnen vom Hersteller bzw. Lieferanten kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden, und zwar bei der ersten Lieferung und bei jeder Änderung (z. B. geänderte gesetzliche Vorschriften, geänderte Rezepturen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse).

Wichtig für Sie sind bei der Erstprüfung oder bei Einführung neuer Arbeitsverfahren die unter Position 1.2 des Sicherheitsdatenblattes genannten zulässigen Verwendungen und jene, von denen abgeraten wird. Nicht erwähnte Verwendungszwecke sind verboten. Bitte halten Sie in solchen Fällen unbedingt Rücksprache mit Ihrem Lieferanten und weichen Sie auf ein anderes Produkt aus.

Weiter enthalten Sicherheitsdatenblätter Informationen über den Hersteller, die Zusammensetzung, Gesundheitsgefahren, Schutzmaßnahmen, Grenzwerte, Erste Hilfe, Lagerung, Transport, Entsorgung und mehr.

Insbesondere enthalten die Sicherheitsdatenblätter ausführliche Einstufungen des Gefahrstoff(gemisch)s. Die mit Piktogramm und Signalwort grob umrissene Gefahr wird mit der Gefahrenklasse, z. B. entzündbare Flüssigkeit, und der Gefahrenkategorie zur Schwere der Gefahr weiter untergliedert. Ergänzend kommen noch die Gefahrenhinweise in Textaussagen dazu, die H-Sätze (und EUH-Sätze).

Ordnen Sie die Sicherheitsdatenblätter mit der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses. Mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter erarbeiten Sie Gefährdungsbeurteilungen für alle Ihre Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen fassen Sie in kurze wirklichkeitsnahe Betriebsanweisungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen.

Weitere Informationen zum Sicherheitsdatenblatt finden Sie hier:

Die wichtigsten Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt im Überblick (BAuA)

TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" (BAuA)

Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis der im Betrieb verwendeten chemischen Arbeitsstoffe ist die Grundlage aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Handhabung, der Lagerung, dem Transport, und der Entsorgung von Gefahrstoffen. Auch für eine sinnvolle Lagerverwaltung ist ein Überblick über die vorhandenen Bestände von grundlegender Bedeutung.

Eine Bestandsaufnahme der im Betrieb vorhandenen Arbeitsstoffe unter Arbeits- und Umweltschutzgesichtspunkten hat viele Vorteile. Zu große Lagerbestände werden erkannt und können reduziert werden. Nicht mehr benötigte Stoffe können entsorgt werden. Werden im Betrieb für den gleichen Zweck Stoffe von verschiedenen Herstellern verwendet, sollte nur noch ein Stoff beschafft werden. Dies ermöglicht meist durch den Kauf einer größeren Menge einen günstigeren Preis und vereinfacht die Führung des Gefahrstoffverzeichnisses. Anhand der Auflistung kann auch geprüft werden, ob Gefahrstoffe zusammen gelagert werden, die möglicherweise besonderen Zusammenlagerungs-bestimmungen unterliegen.

Sowohl die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) als auch die Gefahrstoffverordnung fordern von der Unternehmerin bzw. vom Unternehmer, im Betrieb zu ermitteln, ob Gefahrstoffe eingesetzt werden oder entstehen, welche Gefahren von diesen Stoffen ausgehen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Auch hierfür wird als Grundlage aller Ermittlungen eine Liste der im Betrieb eingesetzten chemischen Arbeitsstoffe benötigt. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis aller ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dieses sollte folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Verweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt
  • gefährliche Eigenschaften (Einstufung nach EG-Richtlinie und CLP-Verordnung)
  • Arbeitsbereiche
  • Mengenbereiche im Betrieb (regelmäßiger Verbrauch)

Die Angaben können schriftlich festgehalten oder auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Das Verzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Es ist kurzfristig verfügbar aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Konkrete Hinweise zum Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (BAuA).

Ein Gefahrstoffverzeichnis ist nicht erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass hinsichtlich der verwendeten Mengen und der Expositionssituation nur eine geringe Gefährdung vorliegt.

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