Umgang und Dokumentation
Die Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben zum sorgfältigen Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten, um hohe individuelle Schutzstandards einzuhalten. Daneben ist die lückenlose betriebliche Dokumentation erforderlich, aus der hervorgeht, welche Beschäftigten mit welchen Gefahrstoffen in welchem Umfang umgehen.
Das zentrale Instrument stellt die Gefährdungsbeurteilung dar.
Mit Hilfe von Betriebsanweisungen und Unterweisungen werden die Informationen zu auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgegeben.

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen
Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, und es müssen entsprechende notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Betriebsanweisungen und Unterweisungen sind zwei grundlegende Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um diese Informationen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterzugeben.

Einstufung und Kennzeichnung

Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt

Expositionsverzeichnis
Nach § 10a GefStoffV muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B ein Expositionsverzeichnis führen, das die betroffenen Beschäftigten, die Art der Tätigkeit sowie die Höhe und Dauer der Exposition dokumentiert. Die TRGS 410 konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers und gibt Hilfestellung für die Umsetzung im Betrieb.

Lagerung

Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz
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