Umgang und Dokumentation

Ein gutes Gefahrstoffmanagement sowie entsprechende Schutzmaßnahmen können in den Unternehmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sorgen.

Die Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben zum sorgfältigen Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten, um hohe individuelle Schutzstandards einzuhalten. Daneben ist die lückenlose betriebliche Dokumentation nötig: Wer geht mit welchen Gefahrstoffen wie lange um?

Das zentrale Instrument stellt die Gefährdungsbeurteilung dar.

Mit Hilfe von Betriebsanweisungen und Unterweisungen werden die Informationen zu auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgegeben. 

Chef und Mitarbeiter diskutieren miteinander mit Blick auf ein Tablet
Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen

Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, und es müssen entsprechende notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Betriebsanweisungen und Unterweisungen sind zwei grundlegende Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um diese Informationen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterzugeben.
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Behälter mit Gefahrstoffsymbolen
Einstufung und Kennzeichnung
In verschiedenen Branchen der BG Verkehr werden gefährliche Stoffe und Gemische eingesetzt und verwendet. Erste Hinweise darauf, dass es sich dabei um Gefahrstoffe handelt, welche gefährlichen Eigenschaften diese besitzen, welche Gefahren auftreten können und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, erhält der Anwender aus der Einstufung und der Kennzeichnung.
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kleine Behälter mit Gefahrstoffen stehen neben Sicherheitsdatenblatt
Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
Das Sicherheitsdatenblatt empfiehlt Ihnen als Anwender die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen, um den Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen. Gleichzeitig kann es bei der Informationsermittlung zu den jeweiligen Stoffen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung herangezogen werden. Ein weiteres Instrument, um den Überblick über alle Gefahrstoffe im Betrieb zu erlangen, stellt das Gefahrstoffverzeichnis dar.
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Registerkarten mit Buchstaben
Expositionsverzeichnis
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 14 GefStoffV muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber unter anderem ermitteln, ob für Tätigkeiten mit krebserzeugenden und/oder keimzellmutagenen Stoffen ein Verzeichnis über die gefährdeten Beschäftigten (Expositionsverzeichnis) zu erstellen ist. Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 410 konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers und gibt Hilfestellung für die Umsetzung im Betrieb.
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Gabelstapler hebt Fässer aus Regal im Lager
Lagerung
Gefahrstoffe so zu lagern, dass damit für Mensch und Umwelt keine Gefahren verbunden sein können, ist eine Aufgabe, mit der alle Branchen der BG Verkehr zu tun haben. Die relevanten Handlungsfelder von der Gefährdungsbeurteilung über allgemeine Schutzmaßnahmen bis hin zu besonderen Schutzmaßnahmen für spezielle Gefahrstoffe sind vorrangig in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" dargestellt.
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Messgerät neben Entsorgungsfahrzeug beim Abladen
Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz
Die Gefahrstoffverordnung fordert den Arbeitgeber die Unternehmerin bzw. den Unternehmer auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten sind. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition erfolgen.
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