Gefährdungsbeurteilung
Auf dieser Seite erhalten Sie einen kleinen Überblick darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung für ein Binnenschiff erstellt werden kann.
Welche Vorgehensweise ist bei der Erstellung sinnvoll?
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
Arbeitsbereiche sind z. B. der Maschinenraum, das Steuerhaus oder das Deck. Tätigkeiten umfassen Arbeitsabläufe inklusive Arbeitsmittel und -stoffe. Eine typische Tätigkeit ist das Festmachen, inklusive dem Umgang mit Tauwerk.
2. Gefährdungen ermitteln und bewerten
Für die erfassten Tätigkeiten und Arbeitsbereiche müssen sämtliche Gefährdungen ermittelt werden. Mögliche Gefahrenquellen an Bord sind z. B. Quetsch-, Scher- und Einzugsquellen durch bewegliche Teile (absenkbares Steuerhaus, freie Wellen). In Bezug auf das Festmachen ist das Quetschen von Fingern eine typische Verletzungsgefahr.
3. Maßnahmen festlegen
Basierend auf den ermittelten Gefährdungen müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen ist folgende Rangfolge zu beachten:
S (substituieren/ersetzen): z. B. ablegereife Festmacherleinen von Bord nehmen
T (technisch): z. B. Anbringen von Schutzvorrichtungen
O (organisatorisch): z. B. Festlegungen treffen, in welchen Bereichen die Rettungsweste zu tragen ist
P (personenbezogen): z. B. Tragen von Gehörschutz, Rettungsweste
4. Maßnahmen umsetzen und Wirksamkeit prüfen
Es muss festgelegt werden, wer die Maßnahmen ausführt und bis wann diese durchzuführen sind. Nach Umsetzung der Maßnahmen werden sie auf ihre Wirksamkeit geprüft. Ist die Maßnahme unzureichend, müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
5. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell gehalten werden. Ergänzt bzw. überarbeitet werden muss sie vor allem beim Einsatz neuer Maschinen (z. B. wenn der Einsatz von einem Lukenwagen geplant ist) oder nach Unfällen.
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