Tauglichkeitsuntersuchungen
Besatzungsmitglieder von Binnenschifffahrten müssen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ihre Tauglichkeit durch ein ärztliches Zeugnis ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erneut nachweisen, danach nach weiteren 5 Jahren. Ab dem 70. Lebensjahr ist der Nachweis alle 2 Jahre wieder erforderlich (§22 (1) BinSchPersV)
Das ärztliche Zeugnis muss von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt sein, die die Voraussetzungen zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen gemäß BinSchPersV erfüllen, d.h. die hierzu vor dem 18.01.2022 von der BG Verkehr auf Grundlage binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften ermächtigt worden sind
Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
Ermächtigungsverfahren
Die Voraussetzungen für die Verlängerung der Ermächtigung sind in Anlage 32 BinSchPersV beschrieben. Die GDWS ist zuständig für die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags. Die BG Verkehr und die ASD Rhein Ruhr GmbH prüfen jedoch nach Antragseingang, ob die jeweils einschlägigen Voraussetzungen nach den Vorgaben der Binnenschiffspersonalverordnung vorliegen.
Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt außerhalb des Rheins
Auf Grundlage der einschlägigen binnenschifffahrtsrechtlichen Vorschriften war bis zum Inkrafttreten der neuen BinSchPersV eine Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten durch die BG Verkehr zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt außerhalb des Rheins bis zum 17.01.2022 rechtlich zulässig. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sollen jedoch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Durchführung der erstmaligen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zukünftig auch außerhalb des Rheins der BG Verkehr übertragen wird.
Von der Beantragung einer Erst-Ermächtigung nur für den Rhein raten wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.Die ASD Rhein-Ruhr GmbH führt für die BG Verkehr das Verfahren zur Verlängerung einer bereits bestehenden Ermächtigung durch. Anträge zur Verlängerung der Ermächtigung richten Sie bitte direkt an
ASD Rhein-Ruhr GmbH
z. Hd. Frau Petra Rettinghausen
Düsseldorfer Str. 193
47053 Duisburg
Eine Voraussetzung für die Verlängerung der Ermächtigung ist die Teilnahme an einem Seminar "Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt". Das nächste eintägige Seminar findet am 17.03.2023 am Schiffer-Berufskolleg RHEIN in Duisburg statt. Sollte es die Pandemielage jedoch erfordern, wird die Veranstaltung als Online-Angebot durchgeführt.
Programmpunkte |
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Rechtliche Verankerung des Berufes Binnenschiffer, Mindestbesatzungen, Ruhezeiten und Freizeitregelungen in der Binnenschifffahrt |
Das Binnenschiff: Arbeitsplatz, Leben an Bord |
Anforderungen an die Tauglichkeit und Ausstellung des Zeugnisses |
Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen, Auflagen, Einschränkungen und Fallbeispiele |
Gesundheitliche Eignung des Bordpersonals in der Binnenschifffahrt |
Praktische Unterweisung im Schiffer-Berufskolleg RHEIN, z. B.:
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Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen.
Bei der Ärztekammer Nordrhein wird die Anerkennung des Seminars als Fortbildungsmaßnahme beantragt werden.
Seminaranmeldung
Meldung von Tauglichkeitsuntersuchungen
Sie sind bereits ermächtigte Ärztin oder ermächtigter Arzt? Dann nutzen Sie zur Meldung der von Ihnen durchgeführten Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt bitte unser Formular.
Meldung durchgeführter Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt

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