Betrieb beim Festmachen mit Hilfe des Festmacherbootes

Voraussetzung für den sicheren Betrieb beim Festmachen von Seeschiffen mit dem Festmacherboot sind zahlreiche technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.

Festmacherboot vor Seeschiff

Festmacherboote sind kleine, wendige Boote, die ggf. auch noch zwischen den Dalben und Kaimauern bzw. der Uferbefestigung sicher operieren können. Wesentlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind die Vorschriften der BG Verkehr und Berufsgenossenschaftliche Informationen zu Arbeiten am Wasser und an der Kaimauer, wie die DGUV Information 214-011.

Hinweise zum sicheren Betrieb und zum sicheren Arbeiten im Wasser- und Landbereich

Dies betrifft Kaimauern, Ufereinfassungen, Dalben sowie Hafen- und Schleusengewässer. Über die unter Festmachen von Land aus genannten Gefahren bzw. Gefährdungen hinaus ist der Festmacher im Festmacherboot noch weiteren Risiken ausgesetzt, wie z. B. dem Getroffenwerden von der Festmacherleine, die direkt vom Seeschiff zum Festmacheboot herunter fallengelassen wird, oder dem Sturz aus dem Festmacherboot und dadurch möglicherweise dem Ertrinken.

Festmachen des Schiffes

Sprechen Sie den Festmachvorgang mit der Schiffsführung / dem Lotsen des Seeschiffes ab und bleiben Sie beim Werfen der Wurfleine oder Festmacherleine mit dem Festmacheboot im sicheren Bereich.

Greifen Sie erst zur entsprechenden Leine, wenn dieses sicher möglich ist.

Mindestens der eigenen Standplätz im Festmacherboot muss frei sein, um die Leinen sicher entgegennehmen zu können. Die Festmacherleinen müssen im Festmacherboot sicher gelagert werden können, um dann zum Dalben oder an das Ufer gebracht zu werden.

Schutz gegen Sturz ins Wasser / Ertrinkungsgefahr

Die Gefahr, ins Wasser zu stürzen und zu ertrinken, soll vorrangig durch technische Maßnahmen (feststehende Geländer nach DIN EN 711 mit 1 m Höhe über den Flurplatten) verhindert werden.

Organisatorische Schutzmaßnahmen sind z. B. die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern der Festmachcrew an Bord des Festmacherbootes.

Sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend, ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu benutzen. Benutzen Sie die erforderliche Ausrüstung und die PSA für Festmacher, wie sie in der DGUV Information 214-011 – Festmachen von Seeschiffen beschrieben ist.

Bei einem Sturz ins Wasser ist die Überlebenschance mit automatisch aufblasbarer Rettungsweste um ein Vielfaches höher – auch für geübte Schwimmer. Arbeiten mit Ertrinkungsrisiko sind z. B.:

  • An- und Ablegemanöver des Festmacherbootes und Seeschiffes am Liege- oder Umschlagplatz
  • Arbeiten im Stehen im Festmacherboot z. B. beim Annehmen der Festmacherleinen

Hinweise zur Informationen über die Auswahl der richtigen Rettungsweste und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es unter Festmachen von Land aus.

Vermeidung von Stolpern, Rutschen und Stürzen

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind die häufigsten Unfälle an Bord. Rutschhemmende Bodenbeläge und feste, fußumschließende Schuhe mit einer rutschhemmenden Sohle sind grundlegende Voraussetzungen für ein sicheres Sich Bewegen an Bord der Festmacherboote. Stolperstellen (z. B. Taue oder im Weg stehende Gegenstände, schlechter Kontrast der ersten Treppenstufen) und rutschige Oberflächen (z. B. Regenwasser, verschüttetes Öl) sind typische Gefahren beim Übersteigen vom Festmacherboot an Land, die zu vermeiden sind. Sicherheitsschuhe sind hier ein gutes Mittel um Verletzungsrisiken zu reduzieren. Informationen zur Auswahl finden Sie in der DGUV Regel 112-191 – Benutzung von Fuß- und Knieschutz.

Schutz gegen weitere Gefahren beim Festmachen

Hinweise zur Ausrüstung der Festmacher mit PSA gegen verbleibende Gefährdungen finden Sie im Anhang 1 der DGUV Information 214-011 - Festmachen von Seeschiffen.

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