Betrieb beim Festmachen von Land aus – zu Fuß oder mit dem Mooring-Car

Voraussetzung für den sicheren Betrieb beim Festmachen von Seeschiffen sind zahlreiche technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Wesentlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft Verkehr sowie Berufsgenossenschaftliche Informationen zu Arbeiten am Wasser und an der Kaimauer, wie die DGUV Information 214-011.

Festmacher vor Containerschiff

Hinweise zum sicheren Betrieb und zum sicheren Arbeiten im Wasser- und Landbereich

Dies betrifft Kaimauern, Ufereinfassungen, Dalben und Hafen- bzw. Schleusengewässer. Gefahren mit erheblichen Verletzungsrisiken für den Festmacher gehen vor allem aus von

  • den geworfenen Wurfleinen, insbesondere von an der Wurfleine befestigten gefährlichen Gewichten
  • reißenden Festmacherleinen nach dem Belegen des Pollers

Durch die Nähe zum Wasser und zur Kaikante bestehen darüber hinaus Stolper- und Sturzgefahr sowie Gefahr durch Ertrinken. Insbesondere in älteren Hafenteilen ist an der Kaikante mit Unebenheiten im Bodenbelag (Pflaster, Schlaglöcher) und dementsprechend mit Stolperstellen zu rechnen.

Festmachen des Schiffes

Sprechen Sie den Festmachvorgang mit der Schiffsführung bzw. dem Lotsen des Seeschiffes ab und bleiben Sie beim Werfen der Wurfleine im sicheren Bereich. Greifen Sie erst zur Wurfleine, wenn dieses sicher möglich ist. Zur Wurfleine selbst: Es ist gute und bewährte seemännische Praxis, zum Beispiel Taklings oder kleine, mit Sand gefüllte Säckchen als Gewicht an der Wurfleine zu verwenden. Sie weisen nur ein geringes Gefährdungspotential auf. Schäkel, Schrauben oder andere massive Gegenstände sind dagegen im Interesse der Sicherheit und des fairen Umgangs unter Kollegen tabu!

Zumindest die eigenen Standplätze müssen frei sein von Stolperstellen und Ladungsresten, wie granulatförmiger Ladung, Schrott u. Ä., um die Leinen sicher entgegennehmen und sie dann z. B. über die Poller legen zu können. Weitere Informationen zum sicheren Festmachen finden Sie in der DGUV Information 214-011 - Festmachen von Seeschiffen.

Schutz gegen Sturz ins Wasser / Ertrinkungsgefahr

Die Gefahr, ins Wasser zu stürzen und zu ertrinken, soll vorrangig durch technische Maßnahmen (feststehende Geländer mit mindestens 1 m Höhe z. B. auf dem Steg zum Poller) verhindert werden.
Organisatorische Schutzmaßnahmen sind z. B. die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern der Festmachcrew.

Sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend, ist persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken zu benutzen. Es muss dann eine automatisch aufblasbare Rettungsweste getragen werden.

Bei einem Sturz ins Wasser ist die Überlebenschance mit automatisch aufblasbarer Rettungsweste um ein Vielfaches höher – auch für geübte Schwimmer. Arbeiten mit Ertrinkungsrisiko sind z. B.:

  • An- und Ablegemanöver am Liege- oder Umschlagplatz
  • Fest- und Losmachen in der Schleuse

HinweisMehr zum Thema

Weitere Informationen zur Auswahl der richtigen Rettungsweste, zur Wartung und Prüfung sowie Antworten auf die häufgsten Fragen finden Sie im Bereich "Arbeitsschutz organisieren".

Persönliche Schutzausrüstung

Vermeidung von Stolpern, Rutschen und Stürzen

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind die häufigsten Unfälle an Bord und im Kaibereich. Rutschhemmende Bodenbeläge und feste, fußumschließende Schuhe mit einer rutschhemmenden Sohle sind grundlegende Voraussetzungen für einen sicheren Aufenthalt im Hafen und insbesondere im Kaibereich. Stolperstellen (z. B. Taue oder im Weg stehende Ausrüstung, Ladegut und ggf. Ersatzteile, schlechte Erkennbarkeit von Stufen durch mangelnden Kontrast und rutschige Oberflächen (Regenwasser, ausgelaufenes Öl oder Fett) sind typische Gefahren, die zu vermeiden sind.

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