Bau und Ausrüstung

Es gibt eine Vielzahl an Bestimmungen über den Bau und die Ausrüstung von Güterschiffen. Sowohl berufsgenossenschaftliches Recht, als auch staatliche Vorschriften müssen eingehalten werden, um den vorbeugendem Arbeitsschutz gerecht zu werden.

Autokran auf einem Binnenschiff

Staatliche Vorschriften

Die wichtigsten Bestimmungen über den Bau und die Ausrüstung von Güterschiffen finden Sie in der Binnenschiffuntersuchungsordnung (BinSchUO). Zu den weiteren staatlichen Vorschriften gehören z. B. Landes-Verkehrsvorschriften, deren Inhalte bei den jeweiligen Verkehrsministerien erfragt werden können.

Bitte denken Sie auch daran, bei geplanten Schiffsneubauten oder Umbauten Ihrer bestehenden Fahrzeuge die anwendbaren Normen einzuhalten. Dies erspart Ihnen viele Unannehmlichkeiten bei der Ausstellung oder der Verlängerung Ihrer Schiffspapiere.

Berufsgenossenschaftliches Recht

Grundlegende Anforderungen an Bau und Ausrüstungen mit Bezug auf den Arbeitsschutz werden in den DGUV Vorschriften geregelt. In der DGUV Vorschrift 60 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässer" finden Sie z. B. Informationen zu Laderaumleitern, Lukenabdeckungen und Geländern.

In der DGUV Vorschrift 62 "Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten" sind Vorgaben zur sicheren Gestaltung des Maschinenraumes und der darin verbauten Anlagen getroffen. Es ist z. B. festgelegt, wie Ausgänge und Notausstiege gestaltet werden müssen, welche Vorkehrungen zum Schutz gegen Verbrennungen getroffen werden müssen und welche Brennstoffe verwendet werden dürfen.

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