Betrieb
Rechtsvorschriften
Vorgaben für den sicheren Betrieb erhalten Sie in den DGUV Vorschriften, sowie in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
Weiterhin sind in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) zu beachten.
In der DGUV Vorschrift 60 ist z. B. festgelegt, wann das Geländer während des Betriebes geöffnet oder teilweise entfernt werden darf, bei welchen Tätigkeiten die Rettungsweste getragen werden muss und wie die Zugänge zum Schiff gestaltet werden müssen.
Besichtigung
Bevor der Betrieb eines Gütermotorschiffs erstmalig aufgenommen werden kann und nach größeren Umbauten, ist das Gütermotorschiff der BG Verkehr zur Besichtigung vorzustellen. Dies kann auch zusammen mit dem Dezernat Technische Schiffssicherheit im Rahmen der Untersuchung zur Zulassung erfolgen.

- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 60 - Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern
- DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
- DGUV Information 214-039 - Sicherheits-Check für Binnenschiffe: Gütermotorschiffe, Güterschubleichter, Schubboote, Schleppboote
- DGUV Information 214-044 - Sicherheits-Check für Binnenschiffe: Container-Umschlag

- Coronavirus: Infektionsschutz in der Binnenschifffahrt. Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Gütermotorschiffe, Tankmotorschiffe und Schwimmende Geräte
- Handbuch Binnenschifffahrt
- Sicher an Bord - Festmachen und Verholen
- Sicher – fest! | Film Binnenschifffahrt (USB-Stick)
- Unterweisungskarte B3: Sicherheit beim Laden von Stückgut im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B5: Sicherer Transport besonderer Ladungen
- Unterweisungskarte B6: Festmachen und Verholen
- alle Medien

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