Betrieb

Die Arbeit auf einem Güterschiff bringt unterschiedliche Gefahren mit sich. Es ist wichtig, dass Sie sich bei jeglicher Tätigkeit an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz halten, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

Besatzungsmitglied hält Festmachleine

Rechtsvorschriften

Vorgaben für den sicheren Betrieb erhalten Sie in den DGUV Vorschriften, sowie in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.

Weiterhin sind in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) zu beachten.

In der DGUV Vorschrift 60 ist z. B. festgelegt, wann das Geländer während des Betriebes geöffnet oder teilweise entfernt werden darf, bei welchen Tätigkeiten die Rettungsweste getragen werden muss und wie die Zugänge zum Schiff gestaltet werden müssen.

Besichtigung

Bevor der Betrieb eines Gütermotorschiffs erstmalig aufgenommen werden kann und nach größeren Umbauten, ist das Gütermotorschiff der BG Verkehr zur Besichtigung vorzustellen. Dies kann auch zusammen mit dem Dezernat Technische Schiffssicherheit im Rahmen der Untersuchung zur Zulassung erfolgen.

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