Betriebshöfe
Das Betriebsgelände gleicht einem großen Kreisverkehr. Das Gebäude steht in der Mitte, der Verkehr wird im Gegenuhrzeigersinn herumgeleitet. Zur Lenkung des Verkehrs und zur Verhinderung von Diebstählen ist das Gelände videoüberwacht. Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die Pflicht zum Tragen von Warnwesten; auf den Betriebshöfen der Paketzentren gilt außerdem die Pflicht zum Tragen von Sicherheitsstiefeln der Schutzklasse 2. Zum Betreten der Betriebshallen dürfen ausschließlich die vorgesehenen Türen benutzt werden. Ein Betreten oder Verlassen der Betriebshallen durch die Ladetore ist untersagt.
Straßenverkehrsordnung
Die meisten Betriebshöfe sind öffentlich zugänglich. Wenn keine anderen Regelungen auf den Betriebshöfen getroffen wurden – erkennbar an der Beschilderung –, gilt auf dem Gelände die Straßenverkehrsordnung. Es sind gekennzeichnete Verkehrswege und die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Darüber hinaus sind weitere einschränkende Anweisungen möglich.
Wechselbehälter
Ein Wechselbehälter ist ein austauschbarer Container, der von dem Lkw unterfahren wird. Zum Aufstellen der Wechselbehälter ist es besonders wichtig, dass die Stützen des Wechselbehälters sicherheitsgerecht ausgeklappt werden.
Beim Aufstellen des Wechselbehälters und insbesondere beim Ausklappen der Stützen sind besondere Gefährdungen zu beachten. Behälter dürfen nur vor dem zugewiesenen Ladetor abgestellt werden und es muss die Betriebsanweisung zum Abstellen beachtet werden, u. a. müssen
- der Untergrund des Aufstellungsortes gesichtet,
- das Einrasten der Aufstellstützen kontrolliert und
- die Sicherungsstreben eingelegt werden.
Gefährdungen/Belastungen:
- Stützbein knickt ein
- Hitze- und Kälteeinwirkungen
Technische Schutzmaßnahmen:
- Sichern der Stützbeine durch Sicherungsbolzen
- ausreichende Beleuchtung im Wechselbehälter
Organisatorische Schutzmaßnahmen:
- Regelungen zum Öffnen der Wechselbehälter
- Freigabe vor der Be- und Entladung
Persönliche Schutzausrüstung:
- Schutzkleidung
Sanitäre Einrichtungen und Verpflegung
Betriebshöfe stellen die Verbindungsstelle zwischen Kunden und Spedition, vertreten durch die Lkw-Fahrerin oder den Lkw-Fahrer dar. Die Fahrerinnen und Fahrer kommen von ihrer Tour und Zustellerinnen und Zusteller kommen von ihrer Tagestour auf die Betriebshöfe. Da ist Vorsorge zu treffen, damit kurzfristig deren wichtigste Grundbedürfnisse erfüllt werden.
Neben der Be- und Entladung bietet der Betriebshof des Kunden den Speditionsfahrern und -fahrerinnen, eine Gelegenheit für Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Moderne Betriebe bieten den Anlieferungsfahrern und -fahrerinnen die Nutzung von sanitären Einrichtungen, Übernachtungsparkplätzen und einer Kantine zur Versorgung mit Getränken und kleinen Speisen an.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- DGUV Information 208-001 - Ladebrücken
- DGUV Information 208-004 - Gabelstapler
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern
Artikelaktionen