Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Damit es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur in den Busunternehmen gut funktioniert, hat der Gesetzgeber u. a. durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgeschrieben, dass alle Unternehmen, die Personal beschäftigen, sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt in erster Linie jedoch immer der Unternehmer bzw. die Unternehmerin.

Wie wird der Arbeitsschutz in Busbetrieben organisiert?

Jedes Busunternehmen hat die Pflicht, sei es im Büro, im Fuhrpark oder in der Werkstatt, Gefahr für Leib und Leben ihrer Beschäftigten abzuwenden. Somit gehört es zu den Pflichten der Busunternehmen, die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen sicherzustellen.

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Der Arbeitsschutzausschuss ist auch in allen Busbetrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einzurichten. Das Gremium, bestehend aus dem Betriebsrat (falls vorhanden), den Sicherheitsbeauftragten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin sowie dem Unternehmer/der Unternehmerin oder einer beauftragten Person dient dazu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu besprechen.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragter prüft mit Busfahrerin den Bus

Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Ihnen kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden. Sie unterstützen die Busunternehmen intern in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Bus- und auch anderen Betriebe wird durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und -ärzte sichergestellt. Sie beraten die Busunternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Deren Aufgaben beschreibt das ASiG. Die weiteren Anforderungen der Betreuung sind in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) beschrieben.
Außerdem haben Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern die Möglichkeit, sich gemäß Satzung der BG Verkehr durch den ASD (Link zum ASD) beraten zu lassen.

Des Weiteren besteht für Kleinbetriebe die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Oder es besteht die Möglichkeit eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem eigenen Busbetrieb durch die BG Verkehr ausbilden zu lassen.

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wie sollte der Arbeitsschutz in Busbetrieben ablaufen?

Neben der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch das Busunternehmen sollte der Arbeitsschutz in den Unternehmen gelebt werden. Hierzu zählt u. a. die Auswahl und Qualifikation geeigneter Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen. Der Fortbildungsbedarf zum Erhalt der Qualifikation sollte regelmäßig überprüft und entsprechend abgedeckt werden.

Geeignete Regelungen für die regelmäßige Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen sollten getroffen werden. Denn die Beschäftigten müssen arbeitsplatz- oder aufgabenbezogen über allgemeine Gefahren unterrichtet werden.

Die Arbeitsaufgaben sollten z. B. dem Fahrpersonal verantwortungsbewusst übertragen werden. Wichtig ist hierbei, dass den Fahrern und Fahrerinnen die Aufgaben klar in verständlicher Sprache und strukturiert übertragen werden.

Wenn es doch zu einem Arbeitsunfall kommen sollte, wird oftmals von den zuständigen Behörden ermittelt, ob alle Pflichten im Arbeitsschutz erfüllt wurden. Anweisungen zu geben oder Pflichten zu übertragen ist nicht genug. Ihre Einhaltung muss regelmäßig kontrolliert werden. Erst dann werden Vorgesetzte, Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen entlastet. So ist es z. B. wichtig zu überprüfen, ob das Fahrpersonal noch über gültige Fahrerlaubnisse verfügt oder betriebliche Abläufe bzw. Prozesse eingehalten worden sind. Hierzu zählt z. B. die tägliche Abfahrtkontrolle des Fahrpersonals.

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