Gefährdungsbeurteilung

Die Busunternehmerin oder der Busunternehmer muss die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten und Verbesserungen anstreben. Der erste Schritt dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, die einen Prozess darstellt, Gefährdungen zu ermitteln und die damit verbundenen Risiken zu bewerten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementares und zentrales Instrument für einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Mann mit Krawatte füllt Checkliste aus

An der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung werden sowohl die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Ist ein Betriebsrat vorhanden, wirkt dieser ebenfalls bei der Erstellung mit.

Die Beurteilung der Gefährdungen durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer ist die Voraussetzung für das Ergreifen wirksamer und betriebsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, wird durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgestellt. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage für die Festlegung der Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen.

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus:

  • einer systematischen Feststellung und Bewertung relevanter Gefährdungen
  • der Ableitung entsprechender Maßnahmen

Wie gehen Sie als Busunternehmerin oder Busunternehmer bei einer Gefährdungsbeurteilung vor?

Diese Verfahrensweise könnte z. B. sinnvoll für Sie sein:

  1. Betriebsorganisation beschreiben: Beschreiben des Unternehmens und der Betriebsorganisation.
  2. Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen: Erfassen aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
  3. Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben: Beschreiben aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
  4. Gefährdungen erkennen: Für jeden Arbeitsplatz/jede Tätigkeit werden Gefährdungsarten identifiziert und in der Gefährdungsübersicht angekreuzt.
  5. Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen: Für die identifizierten Gefährdungsarten werden die vorbereiteten Arbeitsblätter ausgefüllt, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden.

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