Verhalten bei Überfällen

Die oberste Regel im Falle eines Überfalls lautet: Leben und Gesundheit haben absoluten Vorrang. Deshalb sollte das Fahrpersonal z. B bei körperlichen Attacken oder bei vorgehaltenen Waffen durch Fahrgäste widerspruchslos allen Weisungen folgen und Gegenwehr vermeiden. Hier gilt es Deeskalationsstrategien zu entwickeln.

Vermummte Person zielt mit Pistole

Arbeitsunfälle, die durch Gewaltanwendung z. B. bei Angriffen und Überfällen verursacht werden, sind keine Seltenheit: Zahlen der Branche ÖPNV/Bahnen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zufolge wird fast jeder zehnte angezeigte Arbeitsunfall durch Übergriffe Dritter verursacht. Das Fahrpersonal trägt dabei mit 49 % den größten Anteil – noch vor den Fahrausweisprüferinnen und -prüfern (43 %) und Beschäftigten des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (8 %). Beim Fahrpersonal entfallen 3/4 der Übergriffe auf die Fahrer und Fahrerinnen von Linienbussen. Ursache sind eine zunehmende Gewaltbereitschaft und andere gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

Aus der Tätigkeit der Linienbusfahrerinnen und -fahrer, zu der neben dem Verkauf bzw. der Kontrolle der Fahrausweise auch die Durchsetzung der Beförderungsbedingungen gehört, ergibt sich ein entsprechendes Konfliktpotenzial, das unter Umständen eskalieren und in Tätlichkeiten umschlagen kann.

Schutz des Fahrpersonals

Zum Schutz der Omnibusfahrerinnen und -fahrer vor Übergriffen durch Dritte können technische, organisatorische bzw. personenbezogene Maßnahmen dienen. Als technische Maßnahme wäre eine geschlossene Fahrerkabine denkbar. Der vom Unternehmen gewünschte Kundenkontakt sowie technische Nachteile (begrenzter Platz, Notausstieg für Fahrerin bzw. Fahrer) sprechen allerdings dagegen.
Notsignalanlagen, Türschließtaster, Videoüberwachungseinrichtungen sowie die Organisation der Betriebsabläufe (z. B. keine Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeuges bei Dunkelheit oder an entlegenen Wendeschleifen oder der Fahrscheinverkauf) sind wichtige Maßnahmen zum Schutz des Fahrpersonals vor Übergriffen durch Dritte.

Auch durch die Gestaltung der Betriebsanlagen können Gefährdungen für das Fahrpersonal reduziert werden. Zu den Betriebsanlagen gehören neben den für Fahrgäste zugänglichen Bereichen auch die, die vorwiegend den Beschäftigten zugänglich sind, z. B. Abstellanlagen, Aufenthalts- und Pausenräume, Toiletten einschließlich der zugehörigen Wege. Die Lage, (auch farbliche) Gestaltung, Beleuchtung, Übersichtlichkeit und Länge der Wege sowie die Zugänglichkeit für Dritte entscheiden darüber, wie hoch die Gefährdung für die Beschäftigten ist.

Umgang mit den Fahrgästen

Neben Zuverlässigkeit und sicherer Fahrzeugbeherrschung ist ein angemessenes Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeit gegenüber den Fahrgästen ein wichtiger und auch sicherheitsrelevanter Faktor. Eine sorgfältige Auswahl, Ausbildung sowie die regelmäßige Fortbildung der Beschäftigten ist deshalb eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere Ausführung der Fahrtätigkeit.

Spezielle Schulungen der Beschäftigten können dazu beitragen, dass Konflikte, die möglicherweise zu Gewalttätigkeiten eskalieren können, rechtzeitig erkannt und ggf. entschärft werden. Dabei ist wichtig, dass den Beschäftigten die theoretischen Grundlagen von Gewalt und Konflikten erläutert werden. Die Formen aggressiver Handlungen, Ursachen von aggressivem Verhalten und Gewaltbereitschaft sowie die Kenntnisse über Konflikte, deren Entstehung, Verlauf und Beeinflussung sollten den Beschäftigten bekannt sein. Darauf aufbauend können Strategien entwickelt werden, mit deren Hilfe sowohl die Phase vor dem Entstehen als auch der Konflikt selbst positiv beeinflusst werden können, um eine Eskalation zu vermeiden.

Unterstützung durch die BG Verkehr

Die BG Verkehr bietet ein Seminar „Sicherheit in Omnibussen: Deeskalationsstrategien und Sicherheitstechniken für Busfahrerinnen und Busfahrer“ an. Das Seminar wendet sich an Führungskräfte und Fahrpersonal und dient dazu, den Teilnehmenden die Grundzüge der Deeskalationsstrategien und Sicherheitstechniken zu erläutern, um Konflikte und Gewalt möglichst konstruktiv abzuwenden, ohne selbst Opfer einer Gewaltstraftat zu werden. Die Verantwortlichen sollen ihrerseits selbst dafür sensibilisiert werden, Maßnahmen im Unternehmen anzubieten, die die Busfahrer und -fahrerinnen im Umgang mit schwierigen Situationen im Alltag unterstützen. Außerdem sollte der Betrieb durch ein entsprechendes Notfallmanagement auf solche Vorfälle vorbereitet sein.

Die VBG-Fachinformation „Sicherheitsmaßnahmen gegen Übergriffe Dritter in Verkehrsunternehmen“ (bisher BGI 5039) richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte und gibt Hinweise zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen, die das Gefährdungspotenzial verringern.

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