Körperliche Zwangshaltungen

Die Körperhaltungen, die bei der Arbeit eingenommen werden, stellen Varianten der jeweiligen Körperstellungen dar. Beispielsweise sind Stehen und Sitzen Grundstellungen, die mit einer bestimmten Körperhaltung verbunden sind (z. B. aufrecht oder gebeugt stehen, vorgeneigt sitzen). Körperhaltungen, die über einen längeren Zeitraum ohne Positionswechsel während der Arbeit eingenommen werden, beanspruchen das Muskel-Skelett-System durch statische Haltungsarbeit.

Mitarbeiter Bodencrew hebt Gepäck aus Flugzeug

Treten statische Körperhaltungen über einen längeren Zeitraum am Arbeitsplatz auf, so kann von körperlicher Zwangshaltung gesprochen werden. Solche "statischen" Zwangshaltungen sind Körperhaltungen, die über eine längere Zeit mit geringen Bewegungsmöglichkeiten und ohne wirksame Erholungspause eingenommen werden.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Zwangshaltungen sind bekannt, wobei alle mit einer ergonomisch ungünstigen Arbeitsgestaltung verbunden sind, z. B. wenn Beschäftigte für längere Zeit kniend am Boden (vgl. Abbildung) oder auf Schulter- oder Kopfhöhe arbeiten. Dabei sind die Beschäftigten gezwungenermaßen an eine bestimmte Arbeitshaltung gebunden, die aufgrund der zu leistenden statischen Haltungsarbeit zur Unterbrechung der Durchblutung der Muskulatur führen kann. Aber auch das fortwährende Sitzen oder Stehen kann auf Dauer für das Muskel-Skelett-System beanspruchend sein.

Bei den folgenden Körperstellungen und Haltungen können z. B. erhöhte Beanspruchungen auf Muskulatur und Bewegungsapparat des Menschen auftreten:

  • Sitzen
  • Stehen
  • Rumpfbeuge
  • Hocken, Knien, Liegen
  • Arme über Schulterniveau

Beim Arbeiten in Zwangshaltungen können körperliche Beschwerden, z. B. Verspannungen in der betroffenen Muskulatur auftreten. Daher sind gezielte Belastungswechsel, die einer vorzeitigen Ermüdung vorbeugen, ein wesentliches Instrument zur Minderung der Muskel-Skelett-Beanspruchungen.

Bewertung der körperlichen Belastung bei körperlichen Zwangshaltungen

Zur Bewertung solcher Tätigkeiten kann u. a. die "Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei Körperzwangshaltungen" (LMM-KH) eingesetzt werden.

Gefährdungsbeurteilung mit Leitmerkmalmethode (BAuA) 

Hinweise zur Minderung der Muskel-Skelett-Beanspruchung bei körperlichen Zwangshaltungen

  • auf eine aufrechte Körperhaltung achten (keine verdrehte, seitlich geneigte Rumpfhaltung)
  • Möglichkeiten zur Abstützung nutzen (Einsatz von Rücken- und Armlehnen, Abstützung des Oberkörpers bei Vorneigung)
  • auf ausreichenden Belastungswechsel achten (z. B. Wechsel zwischen Stehen, Sitzen und Gehen)
  • Ausgleichsübungen zur Dehnung und Mobilisierung von beanspruchten Körperregionen

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