Bau und Ausrüstung

Der Bau und die Ausrüstung eines Tankschiffes unterliegen internationalen, staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Die Inbetriebnahme des Schiffes erfolgt nach erfolgreicher Überprüfung durch staatliche und berufsgenossenschaftliche Stellen, in deren Ergebnis der Eigentümer des Schiffes eine Zulassungsbescheinigung erhält.

Ankerwinde Vorschiff

Nachfolgend werden die grundsätzlich zutreffenden internationalen, staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu Bau und Ausrüstung von Tankschiffen genannt:

Internationales / Europäisches Recht

Das internationale Recht wird im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) in der jeweils gültigen Fassung abgebildet. Die Vorschriften für den Bau und die Ausrüstung eines jeden Tankschiffstyps finden sich in den Kapiteln 1,3,7,8 und 9.

Staatliches Recht

In der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) wird auf das internationale Recht ADN verwiesen. Zusätzlich ist die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) für den Bau und die Ausrüstung von Tankschiffen zu beachten.

Berufsgenossenschaftliches Recht

Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind die Anforderungen der DGUV Vorschrift 60 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" in Kapitel 2 zu berücksichtigen. Darüber hinaus regelt die DGUV Vorschrift 62 " Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten" regelt in Kapitel 2 Anforderungen zu Bau und Ausrüstung, z. B. für Maschinenräume.

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