Anschlagen von Lasten an Krane
Die Tätigkeit des Anschlägers bzw. der Anschlägerin ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, ebenso wie die des Kranführers bzw. der Kranführerin. Jedoch wird der Umfang der Kenntnisse und Fertigkeiten häufig unterschätzt, die ein Anschläger bzw. eine Anschlägerin zum sicheren Anschlagen von Lasten benötigt. Das selbstständige Anschlagen von Lasten erfordert fundierte Kenntnisse über Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel und die zulässigen Anschlagarten sowie Fertigkeiten im Anwenden der Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel. Die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten führt zur Befähigung zum sicheren Anschlagen von Lasten. Nur Personen mit einer solchen Befähigung dürfen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten beauftragt werden. Eine Person ohne ausdrückliche Beauftragung zum Anschlagen von Lasten darf diese Tätigkeit nicht ausführen.
Das "Anbinden" einer Last an den Lasthaken des Kranes ohne Beachtung von Regeln war in Vergangenheit häufig die Ursache für Lastabsturz mit tödlichen Unfallfolgen. Aus dieser Unfallerfahrung ist ein System zum sicheren Anschlagen von Lasten entstanden. Die Grundgedanken dieses Systems sind:
- Die Tragfähigkeit (WLL) des Anschlagmittels darf niemals überschritten werden.
- Die Anschlagmittel müssen so ausgewählt werden, dass sie bei ordnungsgemäßem Anschlagen nicht durch die Last beschädigt werden können.
- Die zulässigen Anschlagarten sind definiert. Andere Anschlagarten sind nicht erlaubt.
- Vermindert die gewählte Anschlagart die Tragfähigkeit eines Anschlagmittels, muss die Tragfähigkeit entsprechend geringer bewertet werden.
- Zur einfacheren Ermittlung der Tragfähigkeit müssen die zu den definierten Anschlagarten angegebenen Belastungsfaktoren berücksichtigt werden, welche die Reduzierung der Tragfähigkeit ausdrücken.
- Sind mehrere Belastungsfaktoren gleichzeitig zu berücksichtigen, werden sie miteinander multipliziert zu dem Lastanschlagfaktor LA.
Jeder Anschläger bzw. jede Ansschlägerin muss die zulässigen Anschlagarten und die zugehörigen Belastungsfaktoren kennen und die erforderliche Tragfähigkeit von Anschlagmitteln ermitteln können. Ein wertvolles Hilfsmittel sind die sogenannten "Belastungstabellen", auf denen die Tragfähigkeit der gängigen Anschlagmittel in Abhängigkeit von der Anschlagart aufgeführt sind.
In der Qualifizierung zum Anschläger bzw. zur Anschlägerin muss die Ermittlung von Tragfähigkeiten vermittelt weden. Weiterfürhende Informationen hierzu finden Sie in der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" sowie der DGUV Information 209-013 "Anschläger".
Artikelaktionen
