Betriebsentwicklung

"Wer arbeitet macht auch Fehler." Fehlhandlungen, verfehlte Betriebsziele, Schäden, Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle sind keine willkommenen Nebenprodukte unseres Arbeitsprozesses, sie kommen jedoch vor. Abweichungen mit unerwünschten Folgen sind keine Zufälle, sondern Folge von Handlungen, die wir beeinflussen können. Statt Zwischenfälle hinzunehmen und zu wiederholen, können wir sie als Erkenntnisquelle nutzen.

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Ursachenermittlung ist wichtig, um aus Fehlern zu lernen und Abläufe zu verbessern. Die Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes wird durch §3(1) des Arbeitsschutzgesetzes gefordert.

Der Regelkreis des Arbeitsschutzes

Geht man davon aus, dass ein Betriebsablauf kein Produkt von Zufällen sondern von Planung, Vorbereitung und sicherer Ausführung ist, führt das zu der Vorstellung von zielführend organisierten Betriebsabläufen. Dazu dient der Regelkreis des Arbeitsschutzes: Abläufe planen – umsetzen – kontrollieren – Abweichungen korrigieren.

Wie jeder Kreis endet auch der Regelkreis des Arbeitsschutzes nie. Die Erkenntnisse aus den letzten Abweichungen und Korrekturen gehen als Erfahrung wieder in die Planung ein. Sind die ergriffenen Maßnahmen wirksam, sollte dieser Fehler nicht wiederholt werden. Dieser Mechanismus wird in allen Managementsystemen angewendet, auch im Arbeitsschutzmanagement. Voraussetzung ist eine Unternehmenskultur, die das konstruktive Gespräch fördert. Nur der offene, sachliche Austausch legt Verbesserungsmöglichkeiten offen:

  • Arbeitsziele müssen klar definiert und allen beteiligten Personen verständlich gemacht werden.
  • Die Ausführung der Arbeiten soll keine Überraschung werden: Wer macht was wann?
  • Das Erreichen von Zielvorgaben muss geprüft, Ursachen von Abweichungen ermittelt werden.
  • Erfahrungen werden nicht verschwiegen, sondern bei der Planung künftig berücksichtigt.

Die Nachvollziehbarkeit der Abläufe ist wichtig, um eine Entwicklung des Betriebes zu erzielen. Nachvollziehbarkeit wird durch Organisation und Dokumentation erreicht. Die Flexibilität, die Kunden erwarten, darf nicht zu ungeregelten, "unorganisierten" Abläufen führen. Flexibilität ist nur eines der Qualitätsmerkmale, die vom Fahrzeugkranunternehmen erwartet werden. Der Kunde setzt Sicherheit voraus, auch wenn er es nicht erwähnen sollte. Das Qualitätsmerkmal Sicherheit ist nicht nur gleichrangig, sondern übergeordnet im Hebezeugbetrieb. Ein Weg zu systematischem Arbeitsschutz und wirksamer Verwaltung von Abläufen kann die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) sein.

So faszinierend hochentwickelte Technik ist, nicht die Technik verrichtet die Arbeit, sondern Menschen, die Technik dazu benutzen. Der Kern des Erfolgs liegt in den Menschen im Betrieb, deren Handeln über alle Ebenen und Bereiche hinweg aufeinander abgestimmt ist.

HinweisMehr zum Thema

Weitere Informationen zum Aufbau und zur Begutachtung von Arbeitsschutz-Management-Systemen (AMS) finden Sie in unserem Themenbereich.

Arbeitsschutz-Management-System

Kommunikation, Beteiligung und Führung

Ohne Information ist Erfolg nicht möglich. Kommunikation ist Austausch und Verbreiten von Information. Information muss zielgerichtet und zutreffend, in angemessenem Umfang, zum richtigen Zeitpunkt und an die richtigen Adressaten erfolgen. Und Kommunikation ist mehr als nur Information. Kommunikation ist der sachliche Austausch von Argumenten, die Diskussion.

Die fachliche Kompetenz der beteiligten Personen ist eine Voraussetzung zu einer erfolgreichen Diskussion, genau wie der gegenseitige Respekt. Respekt verpflichtet alle Beteiligten nicht nur zu einem sachlichen und wertschätzenden Umgang miteinander, sondern Respekt fordert auch das Vortragen sachlicher Kritik, um Widersprüche und Unklarheiten aufzuklären. Eine gute Diskussion stärkt alle Beteiligten und den Betrieb, denn jeder nimmt neue Aspekte wahr mit dem Ergebnis einer verbesserten oder besser begründeten Position. Der Weg zur erfolgreichen Diskussion:

  • Fachkompetenz in allen Ebenen fördern, damit niemand die Diskussion scheuen muss: Kranführerinnen und Kranführer, Anschlägerinnen und Anschläger, Personal in der Einsatzplanung, Disposition und Instandhaltung, aber auch Führungskräfte.
  • Regeln der Diskussion pflegen: respektvoller und sachlicher Austausch, jede Meinung hat einen Grund. Die Meinung des Kranführers bzw. der Kranführerin ist wertvoll und nützlich. Entscheidungskompetenzen verändern sich durch eine Diskussion nicht.
  • Beteiligung aller Personen, die an einem Vorhaben mitarbeiten werden, oder zum Erfolg beitragen können. Kranführerinnen und Kranführer beobachten im Alltag den Arbeitsprozess, Ihre Erfahrungen sind unverzichtbar. Erfahrene Kranführerinnen und Kranführer an der Einsatzplanung zu beteiligen, ist der richtige Weg.
  • Führungskompetenz erfordert auch Fachkompetenz. Ein fachlich schwacher Vorgesetzter erfährt selten den erforderlichen Rückhalt. Führungskräfte müssen auf künftige Aufgaben vorbereitet sein, um sich an der Diskussion beteiligen zu können. Fundierte und sachliche Entscheidungen werden respektiert.

Fehlerkultur- offenes Gespräch hinter verschlossener Tür

Geht etwas vielleicht schon zum wiederholten Mal schief, kann es schwer sein, die Ruhe zu bewahren. Wut und Enttäuschung führen nicht zur Klärung von Sachverhalten. Neben der Auswertung von Daten bleibt das Gespräch mit beteiligten Personen die wesentliche Erkenntnisquelle zu einer Ursachenermittlung. Das wesentliche Hemmnis ist dabei die Angst vor Nachteilen oder "Bestrafung". Ein offenes Gespräch hinter verschlossenen Türen, in dem alle Fakten ohne nachteilige Folgen sachlich angesprochen werden können, hat sich z. B. bei der Ermittlung von Beinaheunfällen bewährt. Dies funktioniert, wenn sich alle Beteiligten sachlich und mit Respekt begegnen.

Was nicht funktioniert, ist das Ignorieren und Wiederholen gefährlicher Situationen, bis sie zur Routine werden. Was der Unternehmer bzw. die Unternehmerin duldet, wird dann zur Norm.

Informationsquellen

Betriebsentwicklung kann als das Bemühen um eine kontinuierliche Verbesserung der Strukturen und Arbeitsabläufe verstanden werden. Der Stand der Technik und gesicherte Erkenntnisse im Arbeitsschutz sollen dabei genutzt werden (§4 ArbSchG).

Wichtige Informationen enthalten die Beschlüsse der Gremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die DGUV unterhält dazu Fachbereiche mit verschiedenen Sachgebieten, in denen technische Fragen und Verfahrensfragen erörtert werden. Das Sachgebiet Krane und Hebetechnik veröffentlicht Stellungnahmen für Sachverständige, die jedoch auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte und alle am sicheren Betrieb von Fahrzeugkranen interessierten Personen von Interesse sind.

Aktuelle Beschlüsse für ermächtigte Sachverständige für Krane

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