Arbeitsschutzmanagementsystem

Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten ist eine große, verantwortungsvolle Aufgabe für die Leitung eines Unternehmens. Erfolgreich organisierter Arbeitsschutz hilft, Störungen und damit Kosten zu vermeiden. Aktive Prävention sorgt dafür, Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und zu beheben und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit.

Frau und Mann im Business-Outfit in einer Besprechung

Die BG Verkehr kann Möglichkeiten aufzeigen, wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz so organisiert werden können, dass ein Betrieb jederzeit den gestellten Anforderungen gerecht wird und mit Hilfe einer guten Dokumentation die Rechtssicherheit verbessern kann. Dies kann Unternehmen auch dabei helfen, die Gesamtheit ihrer Arbeitsabläufe im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu optimieren.

Am Ende eines Implementationsverfahrens erfolgt die Begutachtung des Unternehmens durch zwei Gutachter der BG Verkehr. Hierbei werden auch die Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem AMS-Leitfaden ergeben, begutachtet. Bei einer positiven Bewertung erhält das Unterhemen eine entsprechende Urkunde mit einer Gültigkeit von drei Jahren.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Begutachtungsverfahren

Um am Begutachtungsverfahren der BG Verkehr teilnehmen zu können, müssen Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine schriftliche Willenserklärung und Selbstverpflichtung der Unternehmensleitung (z. B. in der Arbeitsschutzpolitik) liegt vor.
  • Eine Person wurde benannt, die die Einführung und Optimierung eines AMS koordiniert.
  • Der Geltungsbereich sowie eventuell zusätzlicher Begutachtungsinhalte, z. B. Begutachtung nach ISO 45001, sind geklärt.
  • Es wurde eine Vereinbarung über die Durchführung eines Begutachtungsverfahrens geschlossen.
  • Mitarbeitende und Arbeitnehmervertretung sind an der Einführung des Systems beteiligt.

Beim Aufbau eines AMS steht der AMS-Leitfaden als Handlungshilfe zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Arbeitsschutzmanagementsystems zur Verfügung. Er beschreibt welche gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen bestehen und zeigt die Unterschiede zu den Anforderungen, die sich aus der ISO 45001 ergeben, systematisch auf. Zudem enthält er Checklisten, mit denen geprüft werden kann, welche Anforderungen im Unternehmen bereits erfüllt sind bzw. wo noch Handlungsbedarf besteht. Ergänzend stehen zahlreiche Online-Arbeitshilfen, die als editierbare Vorlagen unternehmensspezifisch für die Dokumentation zum AMS verwendet werden könenn, zur Verfügung.

Sie wollen am Begutachtungsverfahren der BG Verkehr teilnehmen und haben Fragen? Sprechen Sie gerne die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsperson an. Das Verfahren ist für Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr kostenfrei.

Hilfsmittel

Folgende Hilfsmittel, die Sie bei der Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen unterstützen, stellt die BG Verkehr derzeit zur Verfügung:

Der AMS-Leitfaden der BG Verkehr ist eine Handlungshilfe, die Unternehmen bei der Einführung und Aufrechterhaltung eines innerbetrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems unterstützt. Entwickelt auf Grundlage des Nationale Leitfadens (NLF/ILO OSH 2001) zeigt er zusätzlich die Anforderungen aus der ISO 45001 auf. Zahlreiche editierbare Online-Arbeitshilfen für den praktischen Gebrauch im Unternehmen stehen ergänzend in Kürze als Download zur Verfügung.

Der Leitfaden der BG Verkehr dient als Nachschlagewerk für die jeweiligen Themenbereiche eines Arbeitsschutzmanagementsystems. Zusätzlich können die darin enthaltenen Arbeitshilfen in Form eines Baukastensystems zum Aufbau des eigenen AMS genutzt werden.

Leitfaden beziehen

Als Mitgliedsbetrieb der BG Verkehr ist der AMS-Ordner für Sie kostenfrei. Sie erhalten ihn sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form über die für Sie zuständige Aufsichtsperson oder den zentralen Fachkoordinator der BG Verkehr (ams@bg-verkehr.de).

Der Sicherheitspass ist ein unkomplizierter Nachweis von Qualifikationen und Unterweisungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In ihm werden alle relevanten Informationen und persönlichen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingetragen, die sich auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beziehen.

Der Sicherheitspass wird von den Mitarbeitenden mitgeführt, um auch bei Arbeitseinsätzen außerhalb des eigenen Unternehmens (z. B. Baustellen, fremde Betriebsgelände oder an Bord eines Schiffes) die erforderlichen Nachweise erbringen zu können. Der Pass ersetzt nicht die eigentlichen Dokumentationen und gesetzlichen Nachweise, vereinfacht aber die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und den Austausch mit staatlichen Stellen. Die Pflege des Passes obliegt dem Unternehmen.

Der Sicherheitspass kann als Printversion im DIN-A6-Format bestellt werden und steht zudem in digital ausfüllbarer Form zum Download bereit.

zum Sicherheitspass

InfoWeiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu den Grundsätzen der systematischen Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb finden Sie zudem auf der Internetseite des Fachbereichs Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV.

Was wird geprüft?

Bei der Begutachtung geht es um "Arbeitsschutz plus X".
Hierbei meint "Arbeitsschutz" die Erfüllung aller Forderungen des gesetzlich geregelten Arbeitsschutzes. "X" ist die Erweiterung um die Bestandteile eines Managementsystems, d.h.

  • schriftliche Zielsetzung und Maßnahmen,
  • Dokumentation aller Festlegungen, Planungen und Ausführungen,
  • interne Audits,
  • Systembewertung = jährliche Rückschau (Management-Review) anhand von Kennzahlen zwecks kontinuierlicher Verbesserung.

Für ein gut funktionierendes AMS muss Arbeitsschutz im Betrieb gelebt und von allen Beteiligten unterstützt werden. Insbesondere die Führungskräfte müssen mit gutem Beispiel vorangehen.

Wie ist der Ablauf der Begutachtung?

An der Begutachtung sind seitens der BG Verkehr die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson als Fachbegutachter bzw. Fachbegutachterin sowie ein Systembegutachter bzw. eine Systembegutachterin beteiligt.

Von Seiten des Unternehmens muss der Unternehmer, bei größeren Firmen ggf. eine beauftragte und rechtlich verantwortliche Person, z. B. aus der Geschäftsführung oder mit Prokura, eingebunden sein. Eine Arbeitnehmervertretung ist, soweit vorhanden, einzubeziehen. Häufig ist zudem die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Unternehmens eingebunden.

Der Ablauf ist im Wesentlichen wie folgt:
Was ist zu tun? Wer macht es?
Vorgespräch, erste Bestandsaufnahme, ggf. Bericht oder Befund über die aktuelle Situation (Vor-Audit) BG Verkehr
Geltungsbereich abstimmen Unternehmen + BG Verkehr
Vereinbarung über die Zusammenarbeit abschließen Unternehmen + BG Verkehr
Person benennen, die für die Erstellung und Pflege der Dokumentation zuständig ist ("Beauftragte Person AMS") Unternehmen
geforderten Soll-Zustand herstellen, d.h. Abläufe und Zuständigkeiten anhand der Forderungen einrichten und eine angemessene Dokumentation erstellen Unternehmen
Dokumentation dem Systembegutachter zur Prüfung zur Verfügung stellen - Stufe-1-Audit Unternehmen + BG Verkehr
Termin für das Abschluss-Audit vereinbaren Unternehmen + BG Verkehr
Abschluss-Audit vor Ort durch zuständige Aufsichtsperson als Fachbegutachter plus Systembegutachter durchführen BG Verkehr

Beim Vor- und Abschluss-Audit muss ein Mitglied der Unternehmensleitung anwesend sein. Die Vereinbarung muss von einem Mitglied der Unternehmensleitung unterschrieben werden.

Alle Mitarbeitenden müssen in angemessener Weise über das System unterrichtet sein. Die operativ tätigen Führungskräfte, z. B. Baustellenleitung oder Werkstattleitung, müssen ihre Kompetenz bzgl. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nachweisen. Dies kann unter anderem durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung zum Arbeitsschutz oder durch eine entsprechende Ausbildung bzw. Qualifikation erfolgen.

Dokumentation

Eine Integration in vorhandene Managementsysteme ist möglich und wird empfohlen. Die Erfüllung der Forderungen des Arbeitsschutzmanagementsystems muss dabei deutlich erkennbar sein.

Abschluss-Audit - und dann?

Bei positiver Begutachtung bekommt das Unternehmen eine Urkunde mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Nach erneuter Überprüfung kann die Geltungsdauer verlängert werden.

Diese Bescheinigung einer guten Organisation im Arbeitsschutz wird von vielen großen Unternehmenals gleichwertig zu einer Zertifizierung im Arbeitsschutz anerkannt. Die Beurkundung ist der Beginn eines laufenden Prozesses, der dem Unternehmen hilft, den Arbeitsschutz einfach und effizient zu handhaben.

Artikelaktionen