Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Alle Unternehmer, die Beschäftigte haben, sind verpflichtet, sich und ihre Beschäftigten beraten zu lassen – auch bei nur einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin. Grundlage dafür ist das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Es regelt vor allem die Pflicht der Unternehmer, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und definiert deren Aufgaben.

Betriebsarzt in der Sprechstunde

Die Unfallversicherungsträger spezifizieren mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und legen Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung fest. In der dazugehörigen gleichnamigen DGUV Regel 100-002 werden Empfehlungen gegeben, wie mit der Unterstützung von Fachleuten Sicherheit und Gesundheit verbessert werden können.

Zu diesen Fachleuten zählen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die als qualifizierte Beraterinnen und Berater in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für den Unternehmer tätig sind. Der Umfang ihrer Tätigkeit ist abhängig von der Branche und der Beschäftigtenzahl. Auch Kleinbetriebe müssen sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen, haben aber die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

InformationNeu ab 1. Januar 2026:
DGUV Vorschrift 2 und DGUV Regel 100-002 

Sowohl die Vorschrift als auch die Regel enthalten spezifische Inhalte für die bei der BG Verkehr versicherten Unternehmen. Die Anhänge mit empfehlendem Charakter der bisherigen DGUV Vorschrift 2 sowie neue Empfehlungen sind in der neuen DGUV Regel 100-002 aufgegangen. 

Übersicht über die wesentlichen Änderungen

Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG

DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

DGUV Regel 100-002 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 2"

Fachkraft für Arbeitssicherheit erklärt am Lkw
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Fachkunde sind in den §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 geregelt.
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Regelbetreuung
Im Rahmen der Regelbetreuung verpflichtet der Unternehmer Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit vertraglich, ihn und alle Beschäftigten im Arbeitsschutz zu unterstützen und zu beraten.
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Alternative Betreuung
Unternehmerinnen und Unternehmer mit maximal 30 Beschäftigten können sich für die so genannte alternative Betreuung entscheiden - und sich so selbst verstärkt im Arbeitsschutz engagieren.
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Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst

Die Mitgliedsbetriebe der BG Verkehr mit bis zu 50 Beschäftigten haben nach § 43 der Satzung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation die Möglichkeit, sich durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BG Verkehr (ASD) beraten zu lassen. Der ASD bietet eine auf die Gewerbszweige der Berufsgenossenschaft zugeschnittene Beratung und Betreuung durch erfahrene Fachkräfte.

alle Infos zum ASD der BG Verkehr

Fällt die Entscheidung zugunsten eines anderen Betreuungsdienstes, sollte vorher geprüft werden, ob der gewünschte Dienstleister über die in den §§ 3 und 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) geforderte Fachkunde verfügt.

 

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