Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Die Unfallversicherungsträger spezifizieren mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und legen Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung fest. In der dazugehörigen gleichnamigen DGUV Regel 100-002 werden Empfehlungen gegeben, wie mit der Unterstützung von Fachleuten Sicherheit und Gesundheit verbessert werden können.
Zu diesen Fachleuten zählen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die als qualifizierte Beraterinnen und Berater in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für den Unternehmer tätig sind. Der Umfang ihrer Tätigkeit ist abhängig von der Branche und der Beschäftigtenzahl. Auch Kleinbetriebe müssen sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen, haben aber die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.
Neu ab 1. Januar 2026:
DGUV Vorschrift 2 und DGUV Regel 100-002
Übersicht über die wesentlichen Änderungen

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Regelbetreuung

Alternative Betreuung
Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst
Die Mitgliedsbetriebe der BG Verkehr mit bis zu 50 Beschäftigten haben nach § 43 der Satzung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation die Möglichkeit, sich durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BG Verkehr (ASD) beraten zu lassen. Der ASD bietet eine auf die Gewerbszweige der Berufsgenossenschaft zugeschnittene Beratung und Betreuung durch erfahrene Fachkräfte.
Fällt die Entscheidung zugunsten eines anderen Betreuungsdienstes, sollte vorher geprüft werden, ob der gewünschte Dienstleister über die in den §§ 3 und 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) geforderte Fachkunde verfügt.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 100-002 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- DGUV Information 250-012 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Telemedizin
- Aushang: Betriebsarzt/-ärztin in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Aushang: Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist...
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