Alternative Betreuung – Unternehmermodell
Unternehmer mit maximal 30 Beschäftigten können sich für die so genannte alternative Betreuung entscheiden. Hierbei qualifiziert sich der Unternehmer in Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes innerhalb von drei Jahren mit dem Ziel, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung über den Einsatz externer Fachkräfte selbst zu entscheiden. Die erfolgreiche Qualifizierung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der alternativen Betreuung.

In Informations- und Motivationsmaßnahmen erwerben sie die Fähigkeit, den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungsbedarf in ihrem Unternehmen auf der Grundlage von nachvollziehbaren Gefährdungsbeurteilungen zu identifizieren sowie einen besonderen Beratungsanlass zu erkennen. Regelmäßige Fortbildungen finden danach alle drei Jahre statt.
Die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend und Voraussetzung für die Fortführung der alternativen Betreuung.
Dieses alternative Modell, das auch als "Unternehmermodell" bezeichnet wird, geht nicht mehr von festgelegten Einsatzzeiten aus und stärkt die Eigenverantwortung des Unternehmers.
Hinweis
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 100-002 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- DGUV Information 250-012 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Telemedizin
- Aushang: Betriebsarzt/-ärztin in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Aushang: Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist...
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
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