Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

Um auf Ereignisse wie Brände, Explosionen, Betriebsstörungen und Unfälle angemessen reagieren zu können, ist es notwendig, vorbereitende Maßnahmen zu planen und festzulegen.

Erste-Hilfe-Kasten

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in geeigneter und angemessener Weise über Notfälle, die sie betreffen könnten, informiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen im Notfall richtig handeln können. Hierzu sind u.a. Notfall- und Evakuierungsübungen durchzuführen. Denken Sie bei der Planung auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die außerhalb des Betriebs unterwegs sind, z. B. beim Kunden, auf der Baustelle oder im Straßenverkehr.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sollte zu jeder Zeit wissen, was sie oder er im Notfall zu tun hat bzw. an wen er oder sie sich wenden muss.

Erste Hilfe

Die Anzahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer muss vom Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt nach den Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften ermittelt werden. Die Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen erfasst und durch Aushänge in ihren Zuständigkeitsbereichen bekannt gemacht werden. Es muss zudem festgelegt werden, wie und durch wen die Aus- und Weiterbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer veranlasst wird.

Erste-Hilfe-Material muss an allen erforderlichen Stellen gut erreichbar hinterlegt werden. Bei der Auswahl von Art und Umfang des Erste-Hilfe-Materials ist der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin zu beteiligen.

Es muss festgelegt werden, wer das Erste-Hilfe-Material in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ergänzt. Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden und die Dokumentation muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

Die Beschäftigten müssen zu den Maßnahmen der Ersten Hilfe unterwiesen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort beim Kunden sind, müssen über dort vorhandene Erste Hilfe informiert sein.

Unterweisungskarte A2: Erste Hilfe

DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"

Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen

HinweisErsthelfer-Ausbildung

Informationen zur Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende finden Sie im Bereich "Seminare".

Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende

Brandbekämpfung und Brandschutz

Alle Beschäftigten müssen in angemessener und geeigneter Weise über das richtige Verhalten im Brandfall informiert werden.

Die Anzahl der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer muss vom zuständigen Betriebsleiter bzw. von der zuständigen Betriebsleiterin nach den gesetzlichen Regelungen ermittelt werden. Sie müssen unterwiesen und durch Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht werden.

Angemessene und geeignete Mittel zur Brandbekämpfung müssen in ausreichender Anzahl in allen Betriebsbereichen vorhanden sein. Es muss festgelegt werden, wer die Mittel der Brandbekämpfung in welchen Rhythmus auf Vollzähligkeit und Verfügbarkeit im Rahmen von Begehungen prüft.

Unterweisungskarte A3: Brandschutz

DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“

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