Unterweisung

Voraussetzung für sicheres und gesundes Arbeiten und Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist, dass diese umfassend und regelmäßig über Arbeitsabläufe, Gefährdungen sowie Schutzeinrichtungen und -maßnahmen informiert werden. Durch Unterweisungen soll das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt und sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen erreicht und erhalten werden. Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie aufgrund einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften verpflichtet, Ihre Beschäftigten zu unterweisen.

Mitarbeiter werden in der Bedienung eines Gerätes unterwiesen.

Wann wird unterwiesen?
Was wird unterwiesen?
Wie wird unterwiesen?
Wer unterweist?
Wie wird die Unterweisung dokumentiert und wieso?
Unterweisung bei Leiharbeitnehmern
Unterweisungshilfen der BG Verkehr

Wann wird unterwiesen?

  • bei Neueinstellung
  • bei Änderungen im Aufgabenbereich und in den Arbeitsabläufen
  • bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder Arbeitsstoffen
  • bei besonderen Vorkommnissen, z. B. Beinaheunfälle und Unfälle
  • bei Einsatz auf fremden Betriebsgeländen / wechselnden Arbeitsstätten
  • zur Auffrischung: mindestens 1x jährlich, bei besonderen Gefährdungslagen auch häufiger. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich auch aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben, z. B.§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, der eine halbjährliche Unterweisung fordert.

Was wird unterwiesen?

  • konkrete, arbeitsplatz- und aufgabenbezogene Gefährdungen
  • getroffene und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachtende Schutzmaßnahmen
  • sicherheits- und gesundheitsgerechte Handlungsweisen
  • Notfallmaßnahmen
  • für den Arbeitsplatz relevante Inhalte des geltenden staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes

Wie wird unterwiesen?

  • arbeitsplatz- und aufgabenbezogen
  • in verständlicher Form und Sprache

Wichtig ist: Die Inhalte müssen so vermittelt werden, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstanden werden. Ein Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie sich vergewissern, dass die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben, beispielsweise durch Stellen von Verständnisfragen, Vorführenlassen des Handlungsablaufs oder Beobachten der Arbeitsweise nach der Unterweisung.

Wer unterweist?

Die Unternehmerin oder der Unternehmer oder der oder die direkte Führungsverantwortliche, z. B. die Meisterin oder der Meister. Unterstützen können Betriebsärztin oder Betriebsarzt sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wie wird die Unterweisung dokumentiert und wieso?

Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden: Unterweisungsthema, Datum und Unterschriften des Teilnehmenden und des Unterweisenden. Dies dient als Nachweis für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, dass Sie Ihrer Unterweisungsverpflichtung nachgekommen sind.

Unterweisung bei Leiharbeitnehmern

Die allgemeine Unterweisung (unabhängig vom konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich) muss der Verleiher durchführen. Die betriebsspezifische Unterweisung muss der Entleiher durchführen. Erfahrungen und Qualifikationen des Leiharbeitnehmers sind zu berücksichtigen.

Unterweisungshilfen der BG Verkehr

Die BG Verkehr unterstützt Sie mit zahlreichen Unterweisungshilfen.

Unterweisungsmedien der BG Verkehr

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