Planung und Beschaffung

Alle Einrichtungen, Arbeitsmittel, Maschinen, Gebäude etc. haben Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Es ist darum wichtig, dass der Arbeitsschutz bereits in der Planung und damit in der Beschaffung berücksichtigt wird.

Persönliche Schutzausrüstung

Damit die Beschaffung mit Blick auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz keine zusätzlichen Probleme erzeugt, müssen alle relevanten Aspekte bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Randbedingungen und Zuständigkeiten müssen klar sein (verpflichtender Ablauf unter Einbindung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/Betriebsarzt). Bereits vor dem Einkauf von Arbeitsmitteln, Maschinen etc. müssen die möglichen Gefährdungen ermittelt werden und ggf. muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden.

Hierzu sind die Experten in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheit (mind. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/Betriebsarzt) sowie die Betroffenen in angemessener Weise einzubeziehen.

Für die Beschaffung gilt wie auch für den Arbeitsschutz: Rechtzeitige und umfassende Planung unter Einbeziehung der Beteiligten schützt vor bösen Überraschungen und hohen Folgekosten. Gleichzeitig erhöht es die Motivation der Anwenderinnen und Anwernder, die beschafften Arbeitsmittel und Einrichtungen richtig und wirtschaftlich zu nutzen.

Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

PSA muss anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen Vorschriften bereitgestellt werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Konformität ist zu beachten, eine CE-Kennzeichnung ist Pflicht.

PSA muss ergonomisch, auf den Anwender individuell angepasst und für die Tätigkeiten geeignet sein. Sie ist personengebunden und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Auch erforderliche Reinigungskosten sind von Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer zu tragen. Zur Erhöhung der Akzeptanz von PSA sind die Beschäftigten in Planung und Beschaffung einzubeziehen. Dies gilt z. B. insbesondere bei persönlichen Unverträglichkeiten oder anderen körperlichen Voraussetzungen, die berücksichtigt werden müssen.

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