Verantwortung im Arbeitsschutz

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind eine gemeinsame Aufgabe. Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte haben dabei unterschiedliche Aufgaben und Pflichten. Entscheidend ist, dass alle ihren Beitrag leisten und gemeinsam für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen.

Eine Führungskraft bespricht mit einem Mitarbeiter eine Aufgabe

Unternehmerverantwortung

Unternehmerinnen und Unternehmer organisieren den betrieblichen Arbeitsschutz und schaffen die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten. Dazu gehören vor allem die Beurteilung der Gefährdungen, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Beschäftigten. Einzelne Aufgaben und Pflichten können auf geeignete Personen übertragen werden – die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer.

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Verantwortung der Beschäftigten

Beschäftigte tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass sicher und gesund gearbeitet werden kann. Sie achten auf ihre eigene Sicherheit und Gesundheit sowie auf die anderer, beachten Unterweisungen und Anweisungen und verwenden Arbeitsmittel sowie persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß. Gefahren, Mängel und Unfälle müssen gemeldet werden. So wirken Beschäftigte aktiv daran mit, dass die Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag umgesetzt werden und wirksam sind.

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