Verantwortung im Arbeitsschutz

Unternehmerverantwortung
Unternehmerinnen und Unternehmer organisieren den betrieblichen Arbeitsschutz und schaffen die Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten. Dazu gehören vor allem die Beurteilung der Gefährdungen, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Beschäftigten. Einzelne Aufgaben und Pflichten können auf geeignete Personen übertragen werden – die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer.
Verantwortung der Beschäftigten
Beschäftigte tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass sicher und gesund gearbeitet werden kann. Sie achten auf ihre eigene Sicherheit und Gesundheit sowie auf die anderer, beachten Unterweisungen und Anweisungen und verwenden Arbeitsmittel sowie persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß. Gefahren, Mängel und Unfälle müssen gemeldet werden. So wirken Beschäftigte aktiv daran mit, dass die Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag umgesetzt werden und wirksam sind.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 84 - Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt (UVV See)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetriebe
- DGUV Information 205-023 - Brandschutzhelfer. Ausbildung und Befähigung
- DGUV Information 208-043 - Sicherheit von Regalen
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Information 214-079 - Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
- Aushang: Betriebsarzt/-ärztin in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Brandschutzhelfer/in in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit (DIN A4)
- Aushang: Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist...
- Aushang: Sicherheitsbeauftragte/r unseres Betriebes ist...
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Arbeitsschutzausschuss
- Regelwerk kompakt - Pflichtenübertragung
- Regelwerk kompakt - Zur Prüfung befähigte Person
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- alle Medien
Artikelaktionen
