Unternehmerverantwortung

Unternehmerinnen und Unternehmer haben zahlreiche Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz. In der Regel sind sie aufgrund deren Vielzahl darauf angewiesen, einzelne Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen. Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt jedoch beim Unternehmer oder bei der Unternehmerin.

Aufgaben und Pflichten der Unternehmerin oder des Unternehmers

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes sorgen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen
  • für eine geeignete Organisation sorgen
  • erforderlichen personelle, finanzielle und sachliche Mittel für den Arbeitsschutz bereitstellen
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen und aktuell halten
  • Beschäftigten regelmäßig unterweisen
  • geeignete und sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass nur solche benutzt werden
  • alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen regelmäßig prüfen lassen
  • betriebliche Notfallorganisation, zum Beispiel für Erste Hilfe und Brandschutz, organisieren
  • persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und deren bestimmungsgemäße Verwendung sicherstellen
  • sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen

Aufgaben und Pflichten übertragen

Aufgrund der Vielzahl der Aufgaben ist die Unternehmerin oder der Unternehmer in der Regel darauf angewiesen, einzelne Pflichten auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen.

Bei einer Pflichtenübertragung ist Folgendes zu beachten:

  • Für die jeweiligen Aufgaben müssen geeignete Personen ausgewählt und deren persönliche und fachliche Qualifikationen berücksichtigt werden.
  • Die Übertragung von Unternehmerpflichten erfolgt schriftlich.
  • Verantwortungsbereiche und Befugnisse müssen eindeutig festgelegt werden, zum Beispiel die Weisungsbefugnis gegenüber anderen Beschäftigten oder die Verfügungsbefugnis über finanzielle Mittel.
  • Die Unternehmerin oder der Unternehmer und die beauftragte Person unterschreiben die Pflichtenübertragung.
  • Die Pflichtenübertragung ist Bestandteil der Arbeitsaufgabe beziehungsweise der Stellenbeschreibung.
  • Die beauftragte Person erhält eine Ausfertigung der Pflichtenübertragung.

Gesamtverantwortung bleibt bestehen

Die Gesamtverantwortung verbleibt trotz Pflichtenübertragung bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer. Dazu gehören insbesondere die Verantwortung für die Organisation und die Auswahl geeigneter Personen sowie die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle und – falls erforderlich – zum Eingreifen.

Regelmäßig geprüft werden muss:

  1. Kennen die Führungskräfte ihre Arbeitsschutzpflichten und kommen sie ihnen nach?
  2. Werden die übertragenen Aufgaben und Pflichten erfüllt?
  3. Sind für den Fall der Nichterfüllung Korrekturmaßnahmen vorgesehen und den Funktionsträgern und Führungskräften bekannt?

GDA ORGAcheck

Filme: Unternehmerinnen und Unternehmer sprechen über ihre Verantwortung im Arbeitsschutz

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