Gleichzeitiger Einsatz mehrerer Krane

Der gleichzeitige Einsatz mehrerer Krane auf einer Baustelle ist mit besonderen Gefahren verbunden. Entsprechend sorgfältig müssen solche Einsätzegeplant und vorbereitet werden.

Zu unterscheiden sind zwei Einsatzfälle: Das Überschneiden von Kraneinsatzbereichen und die Zusammenarbeit mehrerer Krane. Die Koordination betrifft unter Umständen nicht nur den Betrieb der Krane, sondern auch den Maschineneinsatz und den Fahrzeugverkehr auf der Baustelle.

Überschneiden von Kranarbeitsbereichen

Sind mehrere Krane gleichzeitig an einem Ort eingesetzt, die nicht gemeinsam eine Last heben, besteht die Gefahr einer Kollision von Kranen bzw. Lasten. Sind Krane verschiedener Unternehmen eingesetzt, ist es erforderlich, dass sich die Unternehmerinnen bzw. die Unternehmer bezüglich der Schutzmaßnahmen verständigen (DGUV Vorschrift 1, §6)

Die Kollisionsgefahr sollte durch die Planung der Standplätze und Arbeitsbereiche möglichst vermieden werden. Ist dies nicht möglich, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen in der der Rangfolge "technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen Schutzmaßnahmen vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen" getroffen werden:

  • Einsatz technischer Einrichtungen gegen Kollisionen.
  • Ist der Einsatz technischer Maßnahmen gegen Kollision nicht möglich, darf nur jeweils ein Kran in den Arbeitsbereich geführt werden.
  • Die Vorfahrt der Krane untereinander muss eindeutig geklärt werden.
  • Hinzukommende Krane dürfen erst dann aufgestellt werden, wenn die Vorfahrtsregelung geklärt ist.
  • Die Verständigung der Kranführerinnen und Kranführer untereinander muss in jedem Fall sichergestellt werden.
  • Ein aufsichtsführende Person muss bestimmt werden.
  • Eine Betriebsanweisung bezüglich der Regelung und der Gefahren der Zusammenarbeit muss aufgestellt werden.

Zusammenarbeit mehrerer Krane

Unter der Zusammenarbeit mehrerer Krane wird das gemeinsame Heben einer Last durch mehrere Krane verstanden. Werden unabhängige Krane zum gemeinsamen Heben einer Last eingesetzt, muss sichergestellt werden, dass die beteiligten Krane hinsichtlich ihrer Bauart übereinstimmen und bezüglich der Tragfähigkeit aufeinander abgestimmt sind. Die Tragfähigkeit jedes einzelnen Kranes darf aus Standsicherheitsgründen höchstens zu 80% ausgenutzt werden.

InfoKrane im Tandembetrieb:

Mitunter wird der Begriff "Tandembetrieb" fälschlicherweise für den gleichzeitigen Einsatz mehrerer Krane verwendet. Unter "Tandembetrieb" wird jedoch das gemeinsame Steuern zweier Krane von einem gemeinsamen Steuerstand verstanden, für den die Krane vom Hersteller entsprechend konzipiert und gebaut sind.

Der Arbeitsablauf muss bei der Zusammenarbeit mehrerer Krane festgelegt und durch eine aufsichtsführende Person, die für diese Aufgabe bestimmt wurde, überwacht werden. Bezüglich des Ablaufs und der Gefahren muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Die Kranführer bzw. die Kranführerin und das weitere unmittelbar beteiligte Personal muss über die Regelungen und Gefahren unterwiesen werden. Kranführerinnen oder Kranführer ohne ausreichende Erfahrung sind für diese Aufgabe ungeeignet.

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