Beschaffung von Arbeitsmitteln

Grundlegende Bedingungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden bereits mit der Beschaffung von Arbeitsmittel gelegt. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass nur sichere und geeignete Arbeitsmittel bereitgestellt werden.

Mann im Büro am Telefon

Das richtige Arbeitsmittel für die Tätigkeit bereitzustellen – das ist eine zentrale Anforderung an Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens betraut sind. Zu den Arbeitsmitteln zählen nach der Betriebssicherheitsverordnung unter anderem sämtliche Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.

Die Auswahl von Arbeitsmitteln hat einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit und den Schutz der Versicherten vor Gesundheitsgefahren. Wenn ein Arbeitsmittel für eine Tätigkeit oder die Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz nicht geeignet ist, kann die Benutzung zu einer erhöhten Unfallgefährdung führen.

Deshalb muss bereits vor der Beschaffung eines Arbeitsmittels im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, welche Anforderungen ein Arbeitsmittel erfüllen muss, damit sicher mit diesem gearbeitet werden kann.

Was im ersten Moment noch recht einfach umzusetzen zu sein scheint, wird spätestens bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, die an Bord von Seeschiffen verwendet werden sollen, eine Herausforderung. Arbeitsmittel werden zum Teil von den Bauwerften bei der Ablieferung von Neubauten mitgeliefert oder müssen während des normales Schiffsbetriebes, zum Teil auch im außereuropäischen Ausland, zugekauft werden.

Durch die Festlegung einer geeigneten Beschaffungsstruktur im Unternehmen muss sicherstellt werden, dass während eines Beschaffungsprozesses nur diejenigen Arbeitsmittel an Bord geliefert werden, welche die zuvor festgelegten Anforderungen erfüllen.

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