Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte Unterstützen den Unternehmer bei der Stärkung von Arbeitssicherheit und Gesundheit im Berieb. Aufgrund ihrer innerbetrieblichen Kenntnisse sind sie ein wichtiger Ansprechpartner für ihre Kolleginnen und Kollegen in Sachen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Mann und Frau vor Seeschiff mit Checkliste

Sicherheitsbeauftragte nehmen in der Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens eine wichtige Rolle ein.

In allen Unternehmen, die mehr als 20 Beschäftigte haben, ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nach den Bestimmungen des § 20 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, Sicherheitsbeauftrage zu bestellen. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht an Bord von Seeschiffen, denn hier verlangt das Seearbeitsgesetz, dass Sicherheitsbeauftrage schon bei 5 oder mehr Besatzungsmitgliedern für jedes Schiff zu bestellen sind.

An Bord von Seeschiffen sollten die Sicherheitsbeauftragen aus dem Kreis der Mannschaftsdienstgrade ausgewählt werden. Sie sollten bereits eine längere Berufserfahrung in dem Bereich des Schiffsbetriebes gesammelt haben, für den sie bestellt werden. So macht es beispielsweise wenig Sinn, eine Fachkraft Maschine als Sicherheitsbeauftragten für das gesamte Schiff zu bestellen.

Als Sicherheitsbeauftragte eignen sich Personen, die sich aktiv in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einbringen wollen und kontaktfreudig sind. Durch ihre Stellung als Gleiche unter Gleichen können sie ihre Kollegen und Kolleginnen effektiv an die Hand nehmen.

Die Anzahl der im Unternehmen bzw. an Bord eines Schiffes zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ist nicht abschließend vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gibt im § 20 Hinweise, wie die erforderliche Anzahl von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen durch den Unternehmer bzw. die Unternehmerin festgelegt werden kann. Wichtige Kriterien sind z. B.

  • die räumliche und zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten (jeder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin sollte "seinen" bzw. "ihren" Sicherheitsbeauftragten kennen) und
  • die fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu dem betreuten Bereich (der oder die Sicherheitsbeauftragte soll sich in seinem bzw. ihrem Bereich auch auskennen).

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