Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte bestellen. Dabei ist den Verantwortlichen in der Praxis nicht immer klar, wem diese Funktionen übertragen werden dürfen.

Bei der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bzw. -ärztinnen kommt bei Reedereien immer wieder die Frage auf, wer für diese Aufgaben geeignete Personen sind.

Arzt und Patient im Gespräch

Die Verpflichtung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Auch der Personenkreis und die Qualifikation von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist hier festgelegt.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) enthält dazu nähere Bestimmungen und Ausführungen. Insbesondere werden die Qualifikation und die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit geregelt.

Zum Betriebsarzt bzw. zur Betriebsärztin darf nur bestellt werden, wer über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügt, d. h. Ärzte und Ärztinnen, die berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" zu führen.

Die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen durch zugelassene Ärzte und Ärztinnen haben keinen Einfluss auf die Bestellung und die Tätigkeit des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin.

Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen eine spezielle Ausbildung durchlaufen. Sie müssen eine Ingenieurs- oder Technikerausbildung oder eine Meisterausbildung in einem technischen Beruf nachweisen und in einem zugelassenen Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit die sicherheitstechnische Fachkunde erworben haben. Der Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde wird durch entsprechende Zertifikate bescheinigt. Ohne den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde können z. B. Safety Officers, DPAs oder Patentinhaber nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.

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