Unterweisung

Unterweisungen sind ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und sind ein Teil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Ziel von Unterweisungen ist, dass Beschäftigte die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz erkennen und sich sicherheitsgerecht Verhalten können.

Ordnerrücken mit Aufschrift Unterweisung

Als Unternehmer oder Unternehmerin fällt Ihnen durch verschiedene Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften die Aufgabe zu, ihre Beschäftigten über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu unterweisen. Mit der Unterweisung werden fünf Ziele verfolgt, damit Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können:

  1. müssen sie über die aufgaben- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen aufgeklärt werden,
  2. über einzuhaltende oder noch erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, z. B. anhand von Betriebsanweisungen informiert sein,
  3. wissen, wie eine bestimmte Arbeit sicherheitsgerecht durchzuführen ist und welche Handlungen im Unternehmen nicht geduldet werden,
  4. wie sie sich im Falle eines Notfalls verhalten sollen und
  5. relevante Inhalte aus dem Vorschriften und Regelwerk kennen.

Beschäftigte müssen darüber, möglichst an ihrem Arbeitsplatz, unterwiesen werden.

Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Bei Jugendlichen ist dieses halbjährlich erforderlich.

Zusätzlich müssen Beschäftigte anlassbezogen unterwiesen werden und zwar

  • vor Aufnahme einer Tätigkeit,
  • bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit,
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich und Veränderungen in den Arbeitsabläufen
  • nach sicherheitsrelevanten Vorfällen, z. B. Unfällen oder der Beobachtung von sicherheitswidrigem Verhalten.

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