Gefahrgut im Tunnel

Unfälle in Tunneln haben bei Brand, Explosion oder Freisetzen toxischer Stoffe oft verheerende Auswirkungen, da meist viele Menschen gleichzeitig verletzt werden und Rettungskräfte nur unter erschwerten Bedingungen eingreifen können. In der Sanierungszeit verlängern sich Fahrzeiten oft sehr und führen gelegentlich auch durch für Lastverkehr ungeeignete Strecken wie enge Ortsdurchfahrten oder Steilstrecken.

Seit 2007 sind Tunnelvorschriften im ADR enthalten. Auslöser für diese Erweiterung des ADR war unter anderem ein Brand im Tauerntunnel 1999 mit 12 Toten und 42 Verletzten sowie 16 zerstörten LKW und 24 verbrannten PKW und 3 Monaten Sperrung bis zur Wiedereröffnung des Tunnels.

Lkw fährt aus Tunnel heraus

Tunnelbezogene Regelungen

StVO Richtzeichen 327 TunnelDas Richtzeichen 327 Tunnel der Straßenverkehrsordnung bedeutet allgemein:

  • Alle Fahrer müssen Abblendlicht einschalten.
  • Im Tunnel darf nicht gewendet werden.
  • Vorhandene Nothalte- oder Pannenbuchten sollen genutzt werden.

Weitere Maßnahmen sind bei langen Tunneln zu empfehlen: (Ab 400 Metern Länge wird die Tunnellänge angezeigt.)

  • Verkehrsfunk einschalten
  • Umluftfunktion der Klimaanlage einschalten
  • Motor abstellen bei Stillstand

Bei Pannen:

  • Warnblinker einschalten
  • Pannenbucht ansteuern oder ganz rechts anhalten
  • Gefahrenstelle sichern
  • vorhandene Notrufeinrichtung nutzen, das erleichtert die Ortung

Im Brandfall:

  • wenn möglich, brennendes Fahrzeug aus dem Tunnel fahren
  • bei Feuer und Rauch im Tunnel gilt für alle:
    • Fahrzeug verlassen
    • Schlüssel stecken lassen
    • zum Notausgang gehen

Durch die Länder werden Tunnel je nach örtlichen Bedingungen und Bedeutung für den Verkehr in fünf Kategorien A–E eingeteilt. Alternative Strecken müssen bekanntgemacht werden. Die aktuelle Liste finden Sie hier:

Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Tunnel können je nach Wochentag oder Uhrzeit verschiedenen Tunnelkategorien zugeordnet sein.

Tunnelbeschränkungen
Tunnelkategorie Beschränkungen für folgendes Gefahrgut
 

Keine Beschränkungen

(kein Durchfahrtsverbot-Zeichen am Tunnel vorhanden)

Tunnelkategorie B

Beschränkung für Gefahrgut, das zu einer sehr großen Explosion führen kann

(wenige Tunnel, Beispiel A 31 Emstunnel)

Tunnelkategorie C

Beschränkung nach Tunnelkategorie B und für Gefahrgut das zu einer großen Explosion oder einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe führen kann

(wenige Tunnel, Beispiel Elbtunnel bei Nacht)

Tunnelkategorie D

Beschränkung nach Tunnelkategorie C und für Gefahrgut das zu einem großen Brand führen kann

(derzeit kein deutscher Tunnel so kategorisiert)

Tunnelkategorie E

Beschränkung für jedes Gefahrgut außer (-) als Tunnelbeschränkungscodes

Betrifft z. B. begaste Container mit UN 3359 begaste Güterbeförderungseinheit (CTV)

(Hier sind die meisten Tunnel mit Durchfahrtsbeschränkungen einsortiert, Beispiel Elbtunnel von 5-23 Uhr)

Gefahrgutbezogene Regelungen

Das Verbotszeichen 261 verbietet den Streckenabschnitt für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit Gefahrgut. Transporte mit Freistellungen von Mengen nach der 1000-Punkte-Regelung sind zulässig. Werden Freistellungen der LQ-Regelung genutzt und sind Versandstücke über 8 t auf der Beförderungseinheit geladen, so wird der Transport kennzeichnungspflichtig und es muss der Tunnelbeschränkungscode berücksichtigt werden.

Jeder Stoffeintrag in Tabelle A Kapitel 3.3 ADR erhält einen von 11 möglichen Tunnelbeschränkungscodes, siehe Kapitel 8.6 ADR.  Tunnelbeschränkungscodes sind in der Regel auf dem Beförderungspapier einzutragen. Für die Gesamtladung der Beförderungseinheit ist der strengste Code aller geladenen Güter anzuwenden. In vielen Fällen unterscheidet der Tunnelbeschränkungscode zwischen Tank- und Schüttgutbeförderung sowie Beförderung von Versandstücken.

Beispiel:

UN 1203 Ottokraftstoff im Tankfahrzeug
Der Tunnelbeschränkungscode lautet (D/E). Der erste Buchstabe gilt für den Tanktransport. Also dürfen Tunnel mit D und E nicht durchfahren werden, Tunnel A, B und C sind zulässig.

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