Mögliche Chrom(VI)-Exposition

Bei Kontakt von chromlegiertem Stahl mit bestimmten Materialien können unter besonderen Voraussetzungen Chrom(VI)-Verbindungen entstehen. Chrom(VI)-Verbindungen sind krebserregend (Kat. 1B) und können die Haut sensibilisieren sowie die Atemwege reizen. Eine chronische Exposition erhöht das Risiko für Lungenkrebs.

Arbeiten mit Dämmstoffen

Gelbliche Ablagerungen oder Anhaftungen auf Edelstahl, die beispielsweise bei der Abisolierung von Dämmmaterialien oder an der Kontaktstelle von chromlegiertem Stahl und Montagepasten auftreten, sind ein Hinweis auf mögliche Chrom(VI)-Kontaminationen. Die Ablagerungen werden manchmal mit Schwefel-Verbindungen verwechselt, dabei kann es sich aber um gesundheitsschädliche Chrom(VI)-Verbindungen (Chromate, wie zum Beispiel Calciumchromat) handeln.

Gesundheitliche Relevanz von Chrom(VI)

  • Chrom(VI)-Verbindungen sind giftig und krebserregend (Kat. 1B).
  • Die Exposition wirkt atemwegsirritierend und hautsensibilisierend (inhalative und dermale Aufnahme möglich).
  • Anhaltende Exposition kann zu Lungenkrebs führen.

Voraussetzungen für die Entstehung von Chrom(VI)-Verbindungen

  • hoher Chrom-Anteil im Stahl (z. B. V2A: 17–19 %)
  • Kontakt zu alkali- und erdalkalimetallhaltigen Oxiden (z. B. Calciumoxid) in Montagepasten oder Dämmungen
  • hohe Stahltemperaturen (ca. 350–800 °C)
  • atmosphärischer Sauerstoff und Luftfeuchtigkeit nahe der Stahloberfläche

Insbesondere bei folgenden Tätigkeiten sind Expositionen nicht auszuschließen:

Ob auch Arbeiten an Isolierungen von thermisch belasteten Edelstahl-Komponenten in Maschinenräumen im Rahmen von Tätigkeiten auf Schiffswerften und an Automotoren im Rahmen von Tätigkeiten in Kfz-Werkstätten zu relevanten Expositionen führen können, ist Gegenstand von Untersuchungen der BG Verkehr.

Schutzmaßnahmen

Wenn bei Tätigkeiten an Komponenten, bei denen die oben beschriebenen Faktoren zusammenkommen, chromathaltiger Staub freigesetzt werden oder Hautkontakt auftreten kann, muss die TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" beachtet werden.

Chromat-Stäube dürfen nicht verteilt, aufgewirbelt oder abgeblasen werden. Anhaftungen und Ablagerungen auf Verdachtsflächen dürfen nicht ohne Schutzmaßnahmen beseitigt werden. Sie dürfen beispielsweise nicht mit einer Drahtbürste bearbeitet werden.

Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, ob arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist und ob ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis erfolgen muss, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung.

InformationMessungen

Zur Bewertung von Gefährdungen durch Chrom(VI)-Verbindungen in den bei der BG Verkehr versicherten Branchen werden Messungen unter realistischen Arbeitsplatzbedingungen durchgeführt. Hierfür werden Unternehmen gesucht, in denen eine entsprechende Gefährdung durch Chrom(VI) vorliegen könnte.

Beratung oder Abstimmung zu möglichen Messungen

Weiterführende Informationen

Informationen der BG ETEM: Mögliche Chrom(VI)-Exposition

Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU: WINGISonline

GESTIS-Stoffdatenbank

TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"

Informationen der BG Verkehr zum Expositionsverzeichnis

Informationen der BG Verkehr zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen

ZeigefingerHinweis

Dieser Artikel behandelt nicht Chrom(VI)-Expositionen beim Chromatieren, Edelstahl-Schweißen oder anderen gängigen Expositionsszenarien.

Letzte Aktualisierung: 08/2026

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