Mögliche Chrom(VI)-Exposition
Zu den Voraussetzungen für die Bildung von Chrom(VI) gehören neben hochchromlegierten Stählen und (erd-)alkalimetallhaltigen Materialien (wie Dämmstoffen und Montagepasten) hohe Temperaturen an der Stahloberfläche.
Gelbliche Ablagerungen oder Anhaftungen auf Edelstahl, die beispielsweise bei der Abisolierung von Dämmmaterialien oder an der Kontaktstelle von chromlegiertem Stahl und Montagepasten auftreten, sind ein typisches Anzeichen für Chrom(VI)-Kontaminationen. Die Ablagerungen können für Schwefel-Verbindungen gehalten werden, dabei handelt es sich aber meist um gesundheitsschädliche Chromate wie Calciumchromat.
Gesundheitliche Relevanz von Chrom(VI)
- Chrom(VI)-Verbindungen sind giftig und krebserregend (Kat. 1B).
- Die Exposition wirkt atemwegsirritierend und hautsensibilisierend (inhalative und dermale Aufnahme möglich).
- Anhaltende Exposition kann zu Lungenkrebs führen.
Voraussetzungen für die Entstehung von Chrom(VI)-Verbindungen
- hohe Stahltemperaturen (ca. 350-800 °C)
- hoher Chrom-Anteil im Stahl (z.B. V2A: 17-19 %)
- Kontakt zu alkali- und erdalkalimetallhaltigen Oxiden (z. B. Calciumoxid) in Montagepasten oder Dämmungen
- atmosphärischer Sauerstoff und Luftfeuchtigkeit nahe der Stahloberfläche
Insbesondere bei folgenden Tätigkeiten sind Expositionen nicht auszuschließen:
- Arbeiten an Industrieisolierungen von Kraftwerken und Biogasanlagen
Informationen der BG ETEM: Mögliche Chrom(VI)-Exposition
Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU: WINGIS Online - Arbeiten an Isolierungen von thermisch belasteten Komponenten in Maschinenräumen auf Schiffswerften
- Arbeiten an Isolierungen von thermisch belasteten Komponenten an Automotoren in Kfz-Werkstätten
- Arbeiten an Isolierungen von thermisch belasteten Komponenten in der Luftfahrt (z. B. an Turbinen)
Schutzmaßnahmen
Bei Tätigkeiten, die den oben beschriebenen Voraussetzungen unterliegen und bei denen verdächtige Ablagerungen auftreten, müssen die allgemeinen Schutzmaßnahmen der TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" umgesetzt werden. Chromat-Stäube sollen nicht verteilt, aufgewirbelt, abgeblasen oder mit einer Drahtbürste bearbeitet werden. Die persönliche Schutzausrüstung, die getragen werden muss, eine mögliche arbeitsmedizinische Vorsorge sowie der Eintrag in das Expositionsverzeichnis sind abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.
Messungen
Beratung oder Abstimmung zu möglichen Messungen
Weiterführende Informationen
Informationen der BG ETEM: Mögliche Chrom(VI)-Exposition
Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU: WINGISonline
TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"
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