Mögliche Chrom(VI)-Exposition

Bei Kontakt von chromlegiertem Stahl mit bestimmten Isolationsmaterialien können Chrom(VI)-Verbindungen entstehen. Chrom(VI)-Verbindungen sind krebserregend (Kat. 1B) und können die Haut sensibilisieren sowie die Atemwege reizen. Eine chronische Exposition erhöht das Risiko für Lungenkrebs.

Zu den Voraussetzungen für die Bildung von Chrom(VI) gehören neben hochchromlegierten Stählen und (erd-)alkalimetallhaltigen Materialien (wie Dämmstoffen und Montagepasten) hohe Temperaturen an der Stahloberfläche.

Gelbliche Ablagerungen oder Anhaftungen auf Edelstahl, die beispielsweise bei der Abisolierung von Dämmmaterialien oder an der Kontaktstelle von chromlegiertem Stahl und Montagepasten auftreten, sind ein typisches Anzeichen für Chrom(VI)-Kontaminationen. Die Ablagerungen können für Schwefel-Verbindungen gehalten werden, dabei handelt es sich aber meist um gesundheitsschädliche Chromate wie Calciumchromat.

Gesundheitliche Relevanz von Chrom(VI)

  • Chrom(VI)-Verbindungen sind giftig und krebserregend (Kat. 1B).
  • Die Exposition wirkt atemwegsirritierend und hautsensibilisierend (inhalative und dermale Aufnahme möglich).
  • Anhaltende Exposition kann zu Lungenkrebs führen.

Voraussetzungen für die Entstehung von Chrom(VI)-Verbindungen

  • hohe Stahltemperaturen (ca. 350-800 °C)
  • hoher Chrom-Anteil im Stahl (z.B. V2A: 17-19 %) 
  • Kontakt zu alkali- und erdalkalimetallhaltigen Oxiden (z. B. Calciumoxid) in Montagepasten oder Dämmungen
  • atmosphärischer Sauerstoff und Luftfeuchtigkeit nahe der Stahloberfläche

Insbesondere bei folgenden Tätigkeiten sind Expositionen nicht auszuschließen:

Schutzmaßnahmen

Bei Tätigkeiten, die den oben beschriebenen Voraussetzungen unterliegen und bei denen verdächtige Ablagerungen auftreten, müssen die allgemeinen Schutzmaßnahmen der TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" umgesetzt werden. Chromat-Stäube sollen nicht verteilt, aufgewirbelt, abgeblasen oder mit einer Drahtbürste bearbeitet werden. Die persönliche Schutzausrüstung, die getragen werden muss, eine mögliche arbeitsmedizinische Vorsorge sowie der Eintrag in das Expositionsverzeichnis sind abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.

InformationMessungen

Zur Bewertung von Gefährdungen durch Chrom(VI)-Verbindungen in den bei der BG Verkehr versicherten Branchen werden Messungen unter realistischen Arbeitsplatzbedingungen durchgeführt. Hierfür werden Unternehmen gesucht, in denen eine entsprechende Gefährdung durch Chrom(VI) vorliegen könnte.

Beratung oder Abstimmung zu möglichen Messungen

Weiterführende Informationen

Informationen der BG ETEM: Mögliche Chrom(VI)-Exposition

Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU: WINGISonline

GESTIS-Stoffdatenbank

TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"

Informationen der BG Verkehr zum Expositionsverzeichnis

Informationen der BG Verkehr zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen

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